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Mittwoch, 10.03.2010

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Haushaltsrede zum Etatentwurf 2010 der Stadt Medebach

Sehr geehrte Damen und Herren,
verehrte Stadtvertreter,
eine neue Wahlperiode, ein neuer Stadtrat, ein neuer Bürgermeister, ein neuer Haushalt. Und leider auch komplett geänderte von uns vor Ort nicht zu beeinflussende Rahmenbedingungen, die es aktuell allen Städten und Gemeinden „landauf – landab“ unmöglich machen, ihre Haushalte auszugleichen.

 

„Die größte kommunale Finanzkrise seit dem 2. Weltkrieg droht, die kommunale

Selbstverwaltung abzuwürgen.“ Dieses Zitat stammt aus einer Pressemitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW.

 

Und wie drastisch sich die aktuelle Situation darstellt, lässt sich am besten anhand der Schaubilder der Bezirksregierung für den Regierungsbezirk Arnsberg erläutern.

 

Wenn wir uns das Schaubild des Jahres 2009 betrachten, so erkennen wir, dass von den 78 kreisangehörigen Kommunen des Regierungsbezirks Arnsberg zwar nur drei Kommunen einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorweisen konnten, aber mit 56 einem Großteil der Kommunen zumindest der fiktive Ausgleich mit Hilfe der Ausgleichsrücklage gelang.

 

Wie erdrutschartig sich diese Situation verändert hat, zeigt nun das Schaubild mit den Prognosen der Bezirksregierung für das Haushaltsjahr 2010.

 

Gerade einmal 9 von 78 Kommunen – darunter auch die Stadt Medebach – sind in der Lage, ihren Haushalt noch fiktiv auszugleichen, das heißt, dass das Defizit des Jahres 2010 durch die verbliebene rein buchhalterische Ausgleichsrücklage kompensiert werden kann.

 

Bereits 49 Kommunen – also 62% der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk Arnsberg - sind überschuldet bzw. haben in 2010 einen so genannten Nothaushalt, das heißt, dass sie kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorlegen können, da sie trotz der Streichung aller freiwilligen Ausgaben die Einnahmeeinbrüche nicht kompensieren können.

 

Schon durch diese Zahlen wird deutlich, dass etwas nicht stimmt bei der Finanzausstattung der Kommunen. Hier kann man sich der Forderung des Hauptgeschäftsführers des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, nach einem Notprogramm zur Sanierung der Kommunalfinanzen in Nordrhein-Westfalen nur anschließen.

 

Als kurz- und mittelfristiges Maßnahmenpaket müssen folgende Punkte eingefordert werden: 

·         Dauerhafte Mitfinanzierung der Soziallasten durch den Bund

·         Konsolidierungshilfen des Landes NRW

·         Verankerung eines Anspruchs der Kommunen auf finanzielle Mindestausstattung in der NRW-Landesverfassung

·         Konnexitätsgrundsatz von Land zu Kommunen umgehungssicher ausgestalten (Wer die Musik bestellt, soll sie auch bezahlen!)

·         Umfassender Abbau von Pflichtaufgaben und Standards.

 

Nur so lässt sich aus meiner Sicht die kommunale Selbstverwaltungsgarantie tatsächlich sichern. 

 

Auch wenn ich auf überregionalen Treffen schon mehrfach gehört habe: „Was?; Eure Ausgleichsrücklage reicht noch zum Haushaltsausgleich aus. Ihr seit gut dran!“

 

Ich weigere mich kategorisch, ein Haushaltsdefizit von rd. 1,36 Mio. € als Erfolg zu verkaufen.

 

Und so kommen wir nahtlos von der  „großpolitischen Finanz- und Wetterlage“ zum Haushaltsplanentwurf der Stadt Medebach für 2010.

 

Betrachten wir zunächst den für den Haushaltsausgleich relevanten Ergebnisplan.

 

Gemäß § 1 der Haushaltssatzung belaufen sich die Erträge im Ergebnisplan auf 13.481.000,- €. Die Aufwendungen summieren sich auf 14.840.100,-€, so dass sich gemäß Planung das eben genannte Defizit von 1.359.100,- € ergibt.

 

Ausgleichen können wir dieses Defizit durch die noch vorhandene Ausgleichsrücklage von rund 2,27 Mio. €. Nachdem die Stadt Medebach mit dem kürzlich beschlossenen Jahresabschluss 2008 bewiesen hat, dass sie auch unter den NKF Vorgaben bei „normalen“ Rahmenbedingungen einen strukturellen Haushaltsausgleich erreichen kann, scheint auch das noch nicht komplett abgerechnete Haushaltsjahr 2009 voraussichtlich wie prognostiziert abzuschließen.

 

Aber das „Verbrauchen“ der Ausgleichsrücklage bis auf einen Restbestand von rund 900.000,- € zeigt schon, dass diese Rücklage schon im Jahr 2011 nicht mehr ausreichen wird, falls sich die Rahmenbedingungen nicht deutlich ändern.

 

Wie hilflos man der Finanzsituation gegenübersteht, kann man ganz einfach an drei Zahlen darstellen, auf die man als Kommune keinen Einfluss hat.

 

Unsere Schlüsselzuweisungen, die wir vom Land erhalten, sinken um 481.000,- €, die Einkommenssteueranteile um 200.000,- € und die Gewerbesteuereinnahmen um 500.000,- €. Insgesamt bewirken also allein drei komplett extern bedingte Faktoren eine Schlechterstellung des Haushalts 2010 im Vergleich zu 2009 von 1.181.000,- €. Addiert man nun das Defizit des Jahres 2009 von rund 335.000,- € hinzu, so ließe sich allein mit diesen vier Zahlen ein Defizit von 1.516.000,- € erklären. Da sich die Stadt Medebach – wie zuletzt auch durch den Wirtschaftsprüfer testiert – auf der Ausgabenseite nur im absolut notwendigen Umfang freiwillige Ausgaben leistet, ist eine Kompensation solcher Einnahmeeinbrüche trotz aller Sparbemühungen nicht möglich.     

 

 

 

Insgesamt rechnet die Verwaltung für 2010, wie erwähnt, mit Erträgen in Höhe von 13.481.000,00 €. Diese Erträge gliedern sich für 2010 und Folgejahre wie folgt:

 

Ertragsposition

Ergebnis 2008

Ansatz 2009

Ansatz 2010

Schlüssel-zuweisungen

2.913.254,00

2.492.000,00

2.011.000,00

Einkommen-steuerant.

2.178.973,00

2.200.000,00

2.000.000,00

Gewerbesteuer

1.679.561,69

2.400.000,00

1.900.000,00

Grundsteuer B

1.019.614,04

1.020.000,00

1.025.000,00

Sonderposten-auflösung

1.314.966,39

1.404.300,00

1.524.000,00

Resterträge

4.891.533,04

4.214.500,00

5.021.000,00

Gesamt

13.997.902,16  

13.730.800,00  

13.481.000,00  

 

Die o.a. aufgeführten ersten fünf Ertragspositionen 2010 ergeben zusammen 63 % aller Erträge (mit Erträgen aus den Gebührenhaushalten 84%) des Ergebnisplanes der Stadt Medebach.

Die wichtigste Ertragsquelle für die Stadt Medebach sind auch in 2010 die Schlüsselzuweisungen. Wie bereits erwähnt, werden in 2010 rd. 481.000,00 € weniger Schlüsselzuweisungen als in 2009 an die Stadt Medebach ausgezahlt.

 

 

Die Schlüsselzuweisungen sind Finanzmittel, die vom Land NRW anhand bestimmter Schlüssel z.B. Einwohner, Schüler, Steuerkraft der Kommune ermittelt und ausgezahlt werden. Wichtig hierbei ist, dass die Schlüsselzuweisungen an eine Kommune umso niedriger ausfallen, je mehr ihre Steuerkraft über dem Durchschnitt liegt. So sollten schwächere Jahre mit eigener Steuerkraft durch höhere Zuweisungen in Folgejahren ausgeglichen werden. Da inzwischen aber die Steuereinnahmen aller Kommunen wegbrechen und das Land deutlich weniger Finanzmittel zur Verfügung hat, läuft dieser Ausgleichsmechanismus inzwischen komplett ins Leere.

 

Die Einkommensteueranteile werden vom Land NRW festgesetzt. Die Kommunen erhalten vom Land ihren Anteil am Einkommensteueraufkommen, das anhand eines Schlüssels verteilt wird.

 

Auch hier schlägt die Finanz- und Wirtschaftskrise mit Mindereinnahmen von 200.000,- € zu Buche.

 

Die Entwicklung der Gewerbesteuer ist kaum einschätzbar. Sie unterliegt, gerade in Medebach, erheblichen Schwankungen, da sich ein großer Anteil der Gewerbesteuereinnahmen aus einigen Betrieben ähnlicher Sparten akquiriert. Mit einem Haushaltsansatz von 1,9 Mio. € liegen wir inzwischen über 600.000,- € unter dem Ergebnis von 2007. Und selbst dieser Ansatz muss noch als Risikoposition beschrieben werden, da gerade im Bereich der Gewerbesteuerentwicklung selbst kurzfristige Prognosen kaum möglich sind.

 

 

 

Die Summe der Aufwendungen ohne interne Leistungsverrechnungen beläuft sich auf insgesamt 14.840.100,00 €. Die größten Aufwandspositionen sind der u.a. Tabelle zu entnehmen:

Produkt

Aufwandspositionen

Ergebnis 2008

Ansatz 2009

Ansatz 2010

160101

Kreisumlage

3.771.942

3.939.000

3.976.000

Diverse

Personalkosten

2.501.425

2.575.800

2.669.200

Diverse

Abschreibungen

2.377.641

2.457.000

2.468.000

160101

Zinsaufwand

819.252

837.700

937.900

010701

Gebäudekosten

593.812

592.300

754.200

 

Restaufwand

3.933.770

3.664.150

4.034.800

 

Gesamt

13.997.842

14.065.950

14.840.100

Größte Einzelposition im diesjährigen Haushalt ist die Kreisumlage mit 3.976.000 €.

 

Ziel des Hochsauerlandkreises ist es, durch eine Kreisumlageerhöhung die dort vorhandene Ausgleichsrücklage nur zu einem Teil einzusetzen. Sicherlich hat auch der Hochsauerlandkreis unter den Folgen der aktuellen Krise zu leiden. Allerdings ist es zumindest diskutabel, ob es richtig sein kann, dass alle kreisangehörigen Kommunen ihre Ausgleichsrücklage spätestens 2011 aufgebraucht haben und der Hochsauerlandkreis die eigene Ausgleichsrücklage nur teilweise einsetzt.

 

Aus den vorgenannten Gründen und als Appell an den Hochsauerlandkreis wird die Stadt Medebach und ein Teil der Nachbarkommunen daher auf eine Veranschlagung der im HH-Entwurf des Kreises vorgesehenen Kreisumlageerhöhung (+1,64%) verzichten!

 

Die im Haushalt eingeplante Erhöhung erklärt sich durch die an die tatsächlichen Kosten angepasste Jugendamtsumlage.

 

Die zweite große Aufwandsposition sind die Personalaufwendungen. Insgesamt entstehen in 2010 Personalkosten in Höhe von rund 2,657 Mio. Euro. Mit diesem Haushaltsansatz führt die Stadt Medebach ihre traditionell „schlanke Verwaltungsstruktur“ fort. Dieser effiziente Personaleinsatz wurde ja auch bei der letzten Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt ausdrücklich bestätigt.

 

Auch bei der im Laufe des Jahres 2010 neu einzurichtenden Stelle des Wirtschaftsförderers soll diese Marschroute fortgesetzt werden und es soll versucht werden, die neue Aufgabe durch Umstrukturierungen ohne zusätzlichen Personalaufwand zu erfüllen.    

 

Wie aus der obigen Tabelle ersichtlich, steigen die Personalkosten dennoch um +80.900 € an. Dieser Anstieg ist auf folgende Veränderungen zurückzuführen:

 

§         Übernahme Beamtenanwärter in Beamtenverhältnis auf Probe                  +18.000,00 €

§         Einstellung eines/r Beamtenanwärters/-in                                                +12.500,00 €

§         Lohnerhöhung 1,2% Beamte                                                                    +6.000,00 €

§         Tariferhöhung 2,0 % Angestellte                                                             +37.000,00 €

§         Erhöhungen Arbeitszeit, Stufenbeförderungen etc.                                     +7.400,00 €

 

 

Eine weitere große Aufwandsposition sind die Zinsen für Investitions- und Kassenkredite.

 

Insgesamt ließ sich in den vergangenen Jahren eine leichte Abnahme der Zinslast feststellen. Dies wurde durch umfangreiche Umschuldungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren und die günstige Lage auf dem Zinsmarkt erreicht. Der für 2010 erwartete spürbare Anstieg der Zinslast erfolgt durch die Aufnahme des Rathauskredites sowie der Kredite für die hohen Abwasserinvestitionen.

 

Eine weitere große Aufwandsposition sind die Gebäudekosten in Höhe von 754.200 €. Unter Gebäudekosten werden hier alle Kosten verstanden, die zur Unterhaltung und Bewirtschaftung der Gebäude dienen. Seit 2008 werden, abgesehen vom Abwasserbereich, alle Gebäude der Stadt Medebach bei dem Produkt 010701 Gebäudemanagement veranschlagt und bewirtschaftet. Im Vergleich zu 2009 werden beim Gebäudemanagement folgende Veränderungen veranschlagt:

 

a.       Umsetzung Energiesparmaßnahmen an Schulen                                  +129.000,00 €

b.       Umsetzung KP II Maßnahmen                                                               +84.000,00 €

c.       Mehrkosten aus der getrennten RW-/SW-Gebühr                                    +20.800,00 €

d.       Reduzierung Reinigungskosten                                                               -11.000,00 €

e.       Reduzierung Strom-/Gaskosten                                                               -60.800,00 €

                                                                                                                  162.000,00 €

 

Die Umsetzung der Energieeinsparmaßnahmen, die in großen Teilen zu 25% gefördert werden, dürften lt. Berechnungen der K&L Ingenieurgesellschaft zu Einsparungen von rd. 42.000 € p.a. führen. Die KP II Maßnahmen (130.000,- € abzüglich 46.000,- Rückstellungsauflösungen = 84.000,- €) werden durch Mittel aus dem Konjunkturpaket refinanziert. Die Mehrkosten aus der getrennten RW-/SW Gebühr ergibt sich aus dem hohen versiegelten Flächenanteil öffentlicher Gebäude (Schulen, Feuerwehrgerätehäuser etc.). Die bereits durchgeführten sowie geplanten Energieeinsparmaßnahmen am Schulzentrum und an den Grundschulen dürften die Strom- und Gaskosten in 2010 entsprechend absinken lassen. Darüber hinaus konnten Einsparungen bei der europaweiten Ausschreibung der Stromlieferung realisiert werden.

 

Erwähnenswerte Aufwandspositionen des Ergebnishaushalts sind sicherlich noch die vorgesehenen Abrisskosten der ehemaligen Unterkunft für asylbegehrende Mitbürger im Prozessionsweg für 60.000,- € und der Bauhofscheune Papenkamp für 25.000,- €.

 

Ebenso sind die insgesamt 15.000,- € zusätzliche Vereinsförderung zur Abfederung der Belastungen durch die Einführung der getrennten Abwassergebühr zu nennen.  

 

Eine Erläuterung weiterer Positionen des Ergebnisplanes würde heute Abend sicherlich zu weit führen. Diese Erläuterungen werden selbstverständlich in den anstehenden Haushaltsberatungen nachgeholt.

 

Kommen wir nun zum Entwurf des Finanzplanes, in dem Einzahlungen und Auszahlungen gegenübergestellt werden.

 

Gemäß § 1 der Haushaltssatzung ergeben sich Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 12.604.000,- € und Auszahlungen von 12.447.600,- €. Hierbei handelt es sich um die analogen Buchungsvorgänge des Ergebnisplanes reduziert um die nicht zahlungswirksamen Dinge wie z.B. Abschreibungen, Sonderposten und Rückstellungsbildungen.

 

Hinzu kommen die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 8.677.700,-€ sowie die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 8.834.100,- €.

 

Um im Laufe des Haushaltsjahres stets die notwendige Kassenliquidität vorhalten zu können, wird der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung im § 5 der Haushaltssatzung auf 2,5 Mio. € festgesetzt.

 

 

Der investive Kreditbedarf liegt gemäß § 2 der Haushaltssatzung bei 5.267.500,- €. Auf den ersten Blick sicherlich ein hoher Kreditbedarf, der sich aber bei genauer Betrachtung relativieren lässt. Ein Großteil der Investitionen für das neue Rathaus wird erst im Jahr 2010 zahlungswirksam, so dass hier das nicht ausgeschöpfte Kreditvolumen aus 2009 erneut veranschlagt wird. Allein diese Position macht 2,744 Mio. € aus. Hinzu kommen gesetzlich vorgeschriebene Nettoinvestitionen gemäß Abwasserbeseitigungskonzept von 2,040 Mio. €. Ein enormer Betrag, der auch die Abwassergebühren der nächsten Jahre belasten wird. Meiner Ansicht nach werden die gesetzlichen Standards hier zu hoch angesetzt. Ich würde mir wünschen, dass Bund und Land an dieser Stelle einlenken. Denn hier könnte man, ohne dass es an anderer Stelle Steuergelder kostet, den Haushalt der Stadt Medebach und damit direkt die Gebührenzahler in Medebach entlasten.

 

Somit verbleibt ohne diese beiden Blöcke ein Investitionssaldo von 483.500,- €.

 

Der Haushaltsplanentwurf beinhaltet konkret folgende Investitionsmaßnahmen oberhalb von 25.000,- €:

 

Maßnahme

Bezeichnung

Auszahlung

in T €

Einzahlung

in T €

Nettoinvestition

in T €

I01030301

Anschaffung von Bauhoffahrzeugen

260

260

0

I01070102

Neubau des Rathauses

2794

50

2744

I02070103

Abgasabsauganlage Feuerwehr Medebach

30

30

0

I01070108

Naturwissenschaftlicher Raum Verbundschule

90

90

0

I01070115

Neubau Feuerwehrhaus Düdinghausen

152

63

89

I02070101

TSF-W für die Löschgruppe Deifeld

95

0

95

I02070102

Sachanlagen Feuerwehr

30

30

0

I03010401

Anlagevermögen Gymnasium

27

20

7

I06010101

Zuschuss zur Erweiterung des Hohoff Kindergartens

83

0

83

I08010201

Zuschuss zur Sanierung der Sportanlage in Medebach

250

0

250

I11020101

bis

I11020140

Investitionen im Bereich der Abwasserbeseitigung gemäß ABK

2318

278

2040

I12010107

Grunderwerb z.B. für Straßenbau

35

0

35

I12010109

Ablösungsbetrag für die Straßen im Ferienpark an die WFG

85

0

85

I12010113

Dorferneuerungsmaßnahme Oberschledorn

116

50

66

I12010116

Erschließungsbeiträge „Tannenweg“

0

37

-37

I12010117

Erschließungsbeiträge „Zur Mühlheide“

30

160

-130

I12010120

Erschließungsbeiträge „Hellenbrauck“

5

35

-30

I12010126

Ausbau von Fuß- und Radwegen

165

10

155

I12010144

Ausbau „Glindfelder Weg“

660

250

410

I12010147

Ausbau „Auf der Bleiche“

55

49,5

5,5

I12010201

Neubau und Erweiterung von Wirtschaftswegen

105

52,5

52,5

I12010202

Erneuerung der Gelängebrücke

40

40

0

I12020101

Neubau von Bushaltestellen

118

58

60

I15010101

Breitbandversorgung

330

220

110

I16010101

Investitionspauschale

0

570

-570

I16010102

Sportpauschale

0

40

-40

I16010103

Schulpauschale

0

207

-207

 

 

 

 

 

Gesamt

 

7873

2600

5273

 

Wie Sie sehen, erklärt diese Tabelle rund 90% der gesamten investiven Auszahlungen von 8.834.100,- €. Die restlichen rund 10% ergeben sich durch mehrere kleinere Investitionen unterhalb von 25.000,- €, die Sie im Einzelnen dem konkreten Haushaltsplanentwurf entnehmen können.

 

Erwähnenswert sind sicherlich auch noch die angepassten Budgetierungsregelungen. Diese sollen gemäß der Intention des Neuen Kommunalen Finanzmanagements eine effektive und effiziente Haushaltsplanausführung im Rahmen der durch die Ratsentscheidung festgelegten Budgetgrenzen ermöglichen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

 

lassen Sie mich zum Abschluss noch einen Blick in die Zukunft richten.

 

Die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2011 bis 2013 weist einen Verzehr der allgemeinen Rücklage in den Jahren 2011 von 478.872,77 €, in 2012 von 827.150,00 € sowie in 2013 von 743.850,00 € aus. Damit ist zwar die Ausgleichsrücklage aufgezehrt, die gesetzliche Grenze von zugelassenem Eigenkapitalverzehr aber nicht überschritten. Somit bestünde auch in den Folgejahren noch keine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes. Hierzu ist es aber zwingend notwendig, dass die positiven an die Hoffnung auf Erholung der gesamtwirtschaftlichen Lage angelehnten Prognosen, die im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung angenommen wurden, auch tatsächlich eintreffen.

 

Ziel muss es aber zumindest mittelfristig sein, den Haushalt der Stadt Medebach auch wieder strukturell ausgleichen zu können. Hierzu sind aber deutliche strukturelle Änderungen im Gesamtsystem der Finanzausstattung der Kommunen notwendig.

 

 

Daher schließe ich mit der Wiederholung der Forderung vom Beginn meiner Haushaltsrede. Eine grundlegende Reform der Gemeindefinanzierung und damit des Gemeindefinanzierungsgesetzes ist für den Erhalt der Selbstverwaltung der Kommunen zwingend notwendig.

 

Einen herzlichen Dank möchte ich noch meinem Kämmerer Martin Wasmuth und dem federführenden Mitarbeiter Andre Grebe aussprechen, die in den letzten Wochen so manche Überstunde geleistet haben, um Ihnen den Etatentwurf heute vorlegen zu können.

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!