

Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite aus dem Internetangebot der Stadt Medebach und bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert. Diese Daten sind nicht personenbezogen; wir können also nicht nachvollziehen, welcher Nutzer welche Daten abgerufen hat. Im Einzelnen wird über jeden Abruf folgender Datensatz gespeichert:
Gespeichert wird die IP-Adresse des Rechners bzw. die Netzwerk-Adresse des Providers, von dem die Anfrage abgeschickt wurde. Personenbezogene Nutzerprofile können damit aber nicht ohne weiteres gebildet werden. Eine Weitergabe an Dritte, weder zu kommerziellen noch zu nichtkommerziellen Zwecken, findet nicht statt.
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis.
Wichtiger Hinweis:
Als besonderen Service bietet Ihnen die Stadt Medebach die Möglichkeit, zahlreiche Formulare abzurufen, ausgefüllt und unterschrieben persönlich bei uns abzugeben oder uns mit der Briefpost zu übersenden.
Bei einigen Formularen können Sie aber auch den bequemen Weg der elektronischen Post über das Internet nutzen. Hierbei sollten Sie aber bitte beachten, dass Ihre E-Mails sowie Ihre in den Formularen eingetragenen personenbezogenen Daten derzeit noch ohne Verschlüsselungstechniken übermittelt werden.
Erklärung über die Nichteröffnung des Zugangs für rechtsverbindliche elektronische Nachrichten (gem. § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz NRW)
Der elektronische Zugang zur Verwaltung der Stadt Medebach - insbesondere die Übermittlung elektronischer Dokumente - für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen natürlichen Personen, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Verwaltung im Sinne des § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), wird hiermit ausdrücklich zurzeit nicht eröffnet.
Die vorstehende Einschränkung gilt sowohl für die Zugänge per E-Mail-Adresse, für E-Mail-Kontaktformulare als auch für jede Art von Web-Formularen und sonstigen Zugängen.
Alle anderen bekannten Mailadressen sowie personenbezogene Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Verwaltung, stellen keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Eine Benachrichtigung über die Nichtverwertbarkeit im Sinne des § 3 a Abs. 1 VwVfG kann in der Regel nicht erfolgen, da damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden wäre.
Welche Form der Kommunikation ist möglich?
Derzeit sind die technischen Voraussetzungen für eine rechtsverbindliche Kommunikation noch nicht gegeben, das heißt, in den Fällen, in denen eine Schriftform (Unterschrift) erforderlich ist, ist eine elektronische Abwicklung noch nicht möglich. In allen anderen Fällen, in denen es nicht auf eine Rechtsverbindlichkeit ankommt, können Sie die veröffentlichten und bekannten E-Mail-Adressen von Einrichtungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt natürlich jederzeit nutzen.
Bitte beachten Sie für die elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung die folgenden wichtigen Punkte: