

Das angelieferte Schnittgut darf eine Stärke von 15 cm nicht überschreiten. Das Schnittgut ist in kompakter Form anzuliefern. Es wird nur reiner Baum- und Strauchschnitt angenommen. Die Anlieferung von sonstigem kompostierbarem Abfall ist nicht möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt (Tel.: 02982/400-12).