

Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) wahr. Sie werden vom Rat der Stadt auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt. Ihr Amt versehen die Frauen und Männer, ehrenamtlich.
Der Gang zur Schiedsperson ist nicht vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseiandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen.
Schiedsamtsadresse:
Schiedsmann
Carl Schlüter
Küstelberger Str. 9
59964 Medebach
Telefon : 02982 / 8104
Stellvertreterin
Schiedsfrau
Roswitha Ricken
Lübecker Str. 5
59964 Medebach
Telefon: 02982 / 3209
In diesen Fällen kann Ihnen die Schiedsfrau / der Schiedsmann weiterhelfen:
· Ihre Freundin zahlt das geliehene Geld nicht zurück?
· Vom Nachbargrundstück hängen Baumäste und Zweige zu Ihnen herüber und verschatten
Ihre Terrasse?
· Ihr Lieblingsanzug hat in der Reinigung Risse und Löcher bekommen?
· Der Sohn des Nachbarn spielt während der Mittagszeit immer Trompete?
In diesen und vielen anderen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten in denen es um:
· Schadensersatz
· Beseitigung
· Durchsetzung von Geldforderungen
· Beachtung der Hausordnung
· oder Wahrnehmung nachbarschaftlicher Belange
geht, können Sie die Hilfe der Schiedsfrauen/-männer in Anspruch nehmen.
Bei so genannten Privatklagedelikten wie:
· Hausfriedensbruch
· Beleidigung
· Verletzung des Briefgeheimnisses
· Körperverletzung
· Bedrohung
· Sachbeschädigung
haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen.
Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann einen Schlichtungsversuch zu unternehmen um damit die Gerichte zu entlasten.
Falls Sie Ihre Schiedsfrau bzw. Ihren Schiedsmann noch nicht persönlich kennen, bringen Sie bitte zu den Terminen ihren Ausweis (Personalausweis / Reisepass) mit.Wenn Sie einen Antrag schriftlich einreichen, schildern Sie bitte:
· Wer
· Wann
· Wo
· Was
· Womit ...
getan hat und
· was Sie von der Antragsgegnerin oder dem Antragsgegner erwarten!