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07.08.2020

Müllablagerung an Glascontainern

Bei Umfragen wird durch Einwohner und Gäste zumeist ein gepflegtes und sauberes Stadt- und Ortsbild als wichtiger Faktor benannt. Die Hansestadt Medebach dankt den vielen Bürgerinnen und Bürgern, die dazu beitragen.

Leider gibt es aber auch in Medebach Problemstellen. So werden an den Altglascontainern im Stadtgebiet Medebach immer wieder Abfälle aller Art abgelagert. Hausmüll, Farbeimer, Bauschutt und Sperrmüll werden an den Glascontainern abgestellt. Diese Verunreinigungen der Container-Standorte tragen nicht nur zur Verunstaltung des Stadtbilds bei, sondern verursachen auch hohe zusätzliche Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung durch die Kommune. Die Mitarbeiter des Bauhofes müssen den abgestellten Abfall abholen und den Standort säubern. Die Kosten trägt die Allgemeinheit über die Abfallgebühren.

Die Stadt Medebach macht daher nochmals darauf aufmerksam, dass die Altglascontainer-Standorte ausschließlich für die Entsorgung von Altglas zu verwenden sind. Getränkeflaschen, Konserven-, Senf- und Marmeladengläser kommen in den Container für Altglas. Diese sind farblich zu sortieren. Für Altglas gibt es bekanntlich die getrennte Sammlung von Weiß-, Grün- und Braunglas. Altglas, das sich nicht eindeutig zuordnen lässt, wie etwa blaue, rote oder gelbe Flaschen, entsorgen sie bitte in den Container für Grünglas. Diese Mischung kann beim Einschmelzen mit dem größten Anteil an sogenannten Fehlfarben kompensiert werden.

Kaputte oder alte Trinkgläser sowie Gegenstände aus Keramik, Porzellan und Steingut gehören nicht ins Altglas, sondern in den Restmüll. Fensterscheiben oder andere Glasscheiben, z.B. von Möbeln, dürfen ebenfalls nicht in Altglascontainern entsorgt werden. Diese sogenannten Flachgläser gehören wie Glühbirnen oder defekte Weihnachtskugeln in den Restmüll. Zudem stellen abgestellte Glasscheiben eine Verletzungsgefahr dar.

Insbesondere gehören Möbel, Bauschutt, Sperrmüll und sonstiger Hausmüll nicht an den Standort für Altglascontainer. Für all diese Sorten von Abfällen gibt es geeignete Möglichkeiten der Entsorgung, wie die Restmülltonne, die privatwirtschaftlich geregelte Abgabe von Bauschutt oder die Sperrmüllabfuhr.

Verunreinigungen sowie das Abstellen von Altkleidern, Dosen, Glas, Sperrmüll und sonstigem Abfall neben den Container-Standorten oder in der freien Natur stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, und werden seitens der Ordnungsbehörde mit einem Bußgeld geahndet.

Die Stadt Medebach appelliert daher, den Abfall richtig zu sortieren und zu entsorgen sowie die Altglascontainerstandplätze und Altkleidercontainer –Standorte sauber zu halten.

So können wir uns über eine saubere Stadt freuen, die Umwelt schonen und die Gebühren für uns alle niedrig halten.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!


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