Die Abholung von Sperrmüll aus Haushalten erfolgt nach vorheriger Anmeldung. Ihnen wird danach der voraussichtliche Abfuhrtermin mitgeteilt.
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Für einen pauschalen Betrag in Höhe von 20,00 EUR wird bis zu 2,5 m³ Sperrabfall abgeholt. Die Abholung erfolgt nur nach vollständiger Bezahlung der Gebühren im Voraus.
Was können Sie über die Sperrgutabfuhr entsorgen?
Sperrige Abfälle sind solche, die in privaten Haushaltungen anfallen und wegen ihrer Größe oder ihres Umfanges nicht in den Restmüllbehältern entsorgt werden können.
Beispiel: Möbelstücke, Betten, Matratzen, (ausgenommen Elektrogroßgeräte)
Nicht abgefahren werden:
(Besondere Abfuhr von Elektrogroßgräten beachten!)
Hinweis:
Alle Sperrstücke müssen von zwei Personen zumutbar in den LKW getragen werden können.
Der Sperrmüll muss am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr am Fahrbahnrand bzw. auf dem Gehweg ohne Behinderung des Fahrzeug- bzw. Fußgängerverkehrs bereitgestellt werden. Bei Rückfragen steht Ihnen die Abfallbratung des Ordnungsamtes 02982/400-112 oder 02982/400-111 zur Verfügung.
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Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 07:30 - 12:30 Uhr |
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 07:30 - 12:30 Uhr |