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Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) Nr. 49 „Beuke“ im Ortsteil Oberschledorn der Hansestadt Medebach.
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Die Stadtvertretung der Stadt Medebach hat in ihrer Sitzung am 08.03.2018 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Holtischer Weg” gefasst, um planungsrechtlich eine weitere gewerblich / industrielle Entwicklung in dem östlich des Stadtkerns von Medebach gelegenen Gebiet vorzubereiten.
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Der Wahlausschuss der Hansestadt Medebach hat in seinen Sitzungen am 10.10.2019 sowie 30.01.2020 die Ein-teilung des Wahlgebietes in 13 Wahlbezirke beschlossen. Die in der Sitzung des Wahlausschusses am 30.01.2020 beschlossene Neueinteilung der Wahlbezirke ist im Amtsblatt der Hansestadt Medebach (Ausgabe Nr. 2/2020) vom 31.01.2020 öffentlich bekannt gemacht und zusätzlich auf der Internetseite der Hansestadt Medebach unter www.medebach.de/kommunalwahl-2020/ einzusehen.
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Für die am 13.09.2020 stattfindende Kommunalwahl hat der Wahlausschuss der Hansestadt Medebach in seiner Sitzung am 30.01.2020 das Wahlgebiet der Stadt Medebach erneut in 13 Wahlbezirke eingeteilt. Diese Wahlbezirkseinteilung berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtshofes NRW vom 20.12.2019 und wird hiermit gemäß §6 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetzes) vom 31.08.1993 in der z.Zt. geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht.
Die bisherige Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Medebach ist leider verstorben. Aus diesem Grunde hat die stellv. Schiedsperson nach § 11 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz – SchAG NRW) die Aufgaben der Schiedsperson übernommen.
Nach § 11 SchAG NRW muss für jede Schiedsperson eine stellv. Schiedsperson bestellt werden. Demnach ist für den Schiedsamtsbezirk Medebach in Kürze das Amt der stellv. Schiedsperson neu zu besetzen.
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