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Auskunftssperre

Jede Person, für die eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange besteht, hat die Möglichkeit eine Auskunftssperre, unter Darlegung der Gründe, zu beantragen.

Ergeben sich die o.g. Gefahren aus Ihrer dienstlichen Tätigkeit, stellen Sie den Antrag bitte über Ihren Arbeitgeber.

Die Aufhebung der Auskunftssperre ist jederzeit schriftlich durch den Antragsteller möglich.

Melderegisterauskunftssperre
Widerspruch gegen die Weitergabe von Meldedaten
Übermittlungssperre

Kontakt

Rathaus
Raum: 110
Österstr. 1
59964 Medebach
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:07:30 - 12:30 Uhr