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Spenden

Seit dem Jahre 2000 obliegt es den gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Vereinen in Eigenregie Zuwendungsbescheinigungen für Geld- oder Sachspenden auszustellen.

Deren Erscheinungsbild ist allerdings von Seiten der Finanzverwaltung an bestimmte Vorgaben gebunden, um beim Spender die Abzugsfähigkeit zu gewährleisten.

Weitere Informationen können Sie der Arbeitshilfe des Finanzministeriums NRW "Vereine und Steuern" entnehmen.