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Wasseranschluss

Wasseranschlussantrag / Antrag auf Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung

Der Antrag auf Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung ist vor der Herstellung dieses Anschlusses durch den Anschlussnehmer bei dem u.a. Ansprechpartner zu stellen.

Grundlage für den Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgungsanlage ist die Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage (Wasserversorgungssatzung) der Stadtwerke Medebach AöR. Die Satzung können Sie hier abrufen.

Sofern der Anschluss hergestellt wurde, ist der Anschlussnehmer zum Ersatz der den Stadtwerken entstandenen Kosten im Rahmen der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgung verpflichtet. Die Satzung können Sie hier abrufen.

Eine Übersicht über die Wasseranschlusskosten finden Sie hier.

Den Antrag auf Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung bekommen Sie hier.

Kontakt

Vorstandsvorsitzender / Kaufm. Leitung
Stadtwerke Betriebsgebäude
Raum: 1. OG
Industriestraße 14
59964 Medebach
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:07:30 - 12:30 Uhr
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