

| Vormittags | |
| Mo. - Fr. |
08:30 - 12:30 Uhr |
| Nachmittags | |
| Mo. |
14:00 - 18:00 Uhr |
| Di. - Do. |
14:00 - 16:00 Uhr |
Hinweise:
Um die Formulare betrachten zu können, benötigen Sie den Acrobat-PDF-Reader der Firma Adobe. Auf den WWW-Seiten der Firma Adobe können Sie diesen kostenlos herunterladen.
Nutzer des Internet-Explorers:
Wir bieten Ihnen die Formulare der Firma Form-Solutions an. Für die Funktionalität des Form-Solutions-Services ist folgende Einstellung im Internet-Explorer zwingend notwendig. In den Internetoptionen im Register "Erweitert" muss die Einstellung für "Verschlüsselte Seiten nicht auf der Festplatte speichern" deaktiviert sein. Sie können die Formulare sonst nicht laden.
Hinweis:
Kostenerstattung kann nur denjenigen Schülerinnen und Schülern gewährt werden, die eine in einem benachbarten Land (Hessen) gelegene Schule besuchen, wenn diese Schule die nächstgelegene Schule ist und im Nachbarland keine Schülerfahrkostenerstattung gewährt wird.
Die Schulform, -tpy ist unter Absatz 2 (Besuchte Schule) anzugeben.
Hinweis:
Die vorzulegenden Unterlagen und die anfallende Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte (Rathaus/ Steuern und Gebühren).
Hinweis:
Für die Gewerbeanzeige ist eine Gebühr in Höhe von 20,00€ zu entrichten.
Es empfiehlt sich, die Gewerbeanzeige, persönlich bei der hiesigen Stelle vorzunehmen, um eventuell notwendige Fragen im direkten Zusammenhang bearbeiten zu können.
Hinweis:
Dieses Formular benötigen Sie, wenn Sie Tätigkeiten zusätzlich aufnehmen oder Teilbereiche einstellen möchten.
Für die Gewerbeummeldung ist eine Gebühr in Höhe von 20,00€ zu entrichten.
Es empfiehlt sich, die Gewerbeummeldung, persönlich bei der hiesigen Stelle vorzunehmen, um eventuell notwendige Fragen im direkten Zusammenhang bearbeiten zu können.
Hinweis:
Dieses Formular benutzen Sie bitte, falls der/die Wasserableser/in Sie nicht angetroffen hat oder Sie Ihr Gebäude veräußert haben.