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Abmeldung bei der Meldebehörde

Bei einem Wegzug aus der Hansestadt Medebach ist eine Abmeldung seit dem 01.06.2004 nicht mehr nötig. Es muss lediglich eine Anmeldung bei der "neuen" Gemeinde erfolgen.

Bei einem Wegzug ins Ausland muss sich bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes abgemeldet werden. 

Zieht die meldepflichtige Person aus einer ihrer Nebenwohnungen im Inland aus und bezieht keine neue Wohnung, so hat sie sich bei der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, abzumelden.

Für Ihre Abmeldung in Medebach benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Persönliches Erscheinen oder schriftliche Abmeldung per Post
  • Wohnungsgeberbestätigung (ab 01.11.2015) nur bei Abmeldung ins Ausland
Wohnungsgeberbestätigung

Kontakt

Rathaus
Raum: 110
Österstr. 1
59964 Medebach
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:07:30 - 12:30 Uhr