Wirtschaftsförderer Michael Aufmhof informiert, dass die Beratungen für den Bildungsscheck NRW wieder im Rathaus Medebach nach vorheriger Terminabstimmung unter 02982/400-428 oder c.hast(at)medebach.de sowie unter 02982/400325 oder m.aufmhof(at)medebach.de möglich sind.
ACHTUNG: In Zeiten der Corona-Pandemie ist ab sofort auch die telefonische Beratung oder Beratung per Videochat möglich. Bei positivem Beratungsergebnis müssen Sie nur kurz die Beratungsstelle zwecks Vorlage der notwendigen Dokumente und Unterschriften aufsuchen.
Bildungsschecks im betrieblichen Zugang:
Mit dem Bildungsscheck fördert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Voraussetzung hierfür ist, dass die Personen ihren (Haupt-)Wohnsitz und die Unternehmen ihre Arbeitsstätte in NRW haben. Das Unternehmen muss mind. einen und weniger als 250 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte haben. Das Unternehmen beantragt den Bildungsscheck für den jeweiligen Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin.
Der betriebliche Bildungsscheck NRW kann einmal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Jedes Unternehmen kann pro Kalenderjahr max. 10 Bildungsschecks für seine Beschäftigen in Anspruch nehmen. Auch betriebsinterne Seminare (Inhouse-Schulungen) können grundsätzlich über den Bildungsscheck NRW gefördert werden.
Die Förderung erfolgt über eine Bezuschussung der beruflichen Weiterbildung in Höhe von 50 % der Kosten für die Weiterbildung, max. jedoch 500 €.
Wichtig ist, dass der Kurs bei Beantragung bzw. Ausstellung des Bildungsschecks noch nicht begonnen hat!
Zur Beratung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Bildungsscheck im individuellen Zugang:
Mit dem Bildungsscheck im individuellen Zugang bietet das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die finanzielle Unterstützung für die Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung. Dies umfasst Angebote, die Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen zur Anwendung dieses Wissens vermitteln.
Der individuelle Bildungsscheck NRW kann einmal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Die Förderung erfolgt über eine Bezuschussung in Höhe von 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme, max. jedoch 500,- €.
Wichtig ist, dass der Kurs bei Beantragung bzw. Ausstellung des Bildungsschecks noch nicht begonnen hat!
Bei der Ausstellung eines individuellen Bildungsschecks muss das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Alleinstehenden bzw. einzeln veranlagten Ehepartnern mehr als 20.000,- € sowie nicht mehr als 40.000,- € betragen. Bei gemeinsamer Veranlagung (Eheleuten) betragen die Einkommensgrenzen mehr als 40.000,- € sowie nicht mehr als 80.000,- €.
Zur Beratung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Der Einkommensnachweis darf zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks nicht älter als drei Jahre sein.