Beratungsstelle Bildungsscheck NRW
Die Wirtschaftsförderung der Hansestadt Medebach ist Beratungsstelle für Bildungsschecks im betrieblichen Zugang und für Bildungsschecks im individuellen Zugang
Wirtschaftsförderer Michael Aufmhof informiert, dass die Beratungen für den Bildungsscheck NRW wieder im Rathaus Medebach nach vorheriger Terminabstimmung unter 02982/400-428 oder c.hast(at)medebach.de sowie unter 02982/400325 oder m.aufmhof(at)medebach.de möglich sind.
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich insbesondere an kleine Betriebe, Beschäftigte und Berufsrückkehrende. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Union.
Nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie ist es möglich, telefonische Beratungen oder Beratungen per Videochat durchzuführen. Bei positivem Beratungsergebnis müssen Sie nur kurz die Beratungsstelle zwecks Vorlage der notwendigen Dokumente und Unterschriften aufsuchen. Der Bildungsscheck wird Ihnen dann umgehend ausgestellt.
Bildungsschecks im betrieblichen Zugang:
Mit dem Bildungsscheck im betrieblichen Zugang werden kleiner und mittlere Unternehmen mit Arbeitsstätten in NRW, die weniger als 50 Beschäftigte haben gefördert. Die Unternehmensgröße ist im Rahmen der Bildungsscheckberatung, z.B. über eine Jahresabschluss oder eine Bescheinigung des Steuerberaters, die zum Zeitpunkt der Ausstellung des Bildungsschecks nicht älter als 3 Jahre sein darf, nachzuweisern. Der betriebliche Bildungsscheck kann innerhalb eines Kalenderjahres für den einzelnen Beschäftigten einmal in Anspruch genommen werden. Pro Unternehmen können innerhalb eines Kalenderjahres maximal zu 10 Bildungsschecks ausgestellt werden. Auch betriebsinterne Seminare (Inhouse-Schulungen) können grundsätzlich über den Bildungsscheck NRW gefördert werden.
Die Förderung erfolgt über eine Bezuschussung der beruflichen Weiterbildung in Höhe von 50 % der Kosten für die Weiterbildung, max. jedoch 500 €. Die restlichen Kosten der Weiterbildung sind durch den Betrieb zu übernehmen.
wichtig: Die Weiterbildung darf bei Ausstellung des Bildungsschecks noch nicht begonnen haben!!! Eine Kursbuchung ist jedoch unschädlich.
Zur Beratung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Ausgefüllte Datenschutzerklärung (Download Formular)
- Personalausweis
- Betriebsnummer (von der Agentur für Arbeit), Hinweise: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/betriebsnummern-service
- Nachweis über die Anzahl der Mitarbeiter (aufgeteilt nach männlich und weiblich). Die Anzahl der Mitarbeiter wird in Vollzeitäquivalenten errechnet und ergibt sich z.B. aus dem Jahresabschluss
- Ggfls. formlose Vollmacht, falls nicht die allein vertretungsberechtigte Person des Unternehmens auftritt.
Bildungsscheck im individuellen Zugang:
Der Bildungsscheck im individuellen Zugang fördert Einzelpersonen mit Wohnsitz in NRW, insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige, mit einem Jahreseinkommen von nicht mehr als 40.000,- € bei einer Einzelveranlagung bzw. 80.000,- € bei gemeinsamer Veranlagung. Das Jahreseinkommen ist gegenüber der Beratungsstelle durch einen Einkommenssteuerbescheid, durch eine Erklärung bzw. eines Fachanwaltes, eines Lohnsteuerhilfevereins oder durch eine Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht, nachzuweisen. Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis nicht älter als 3 Jahre sein.
Die Weiterbildung muss zwingend in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen. Die Größe des jeweiligen Betriebes ist bei der Bewilligung eines individuellen Bildungsschecks unerheblich.
Die Förderung erfolgt über eine Bezuschussung der beruflichen Weiterbildung in Höhe von 50 % der Kosten für die Weiterbildung, max. jedoch 500 €. Die restlichen Kosten der Weiterbildung sind durch den Bildungsscheckinhaber zu tragen.
Zur Beratung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Ausgefüllte Datenschutzerklärung (Download Formular)
- Ausgefüllter Fragebogen (Download Fragebogen)
- Personalausweis
- Einkommenssteuerbescheid oder
- Erklärung einer Steuerberaterin/eines Steuerberaters bzw. eines Fachanwaltes für Steuerrecht bzw. des Lohnsteuerhilfevereins über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder
- Eine Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht.
Der Einkommensnachweis darf zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks nicht älter als drei Jahre sein.
wichtig: Die Weiterbildung darf bei Ausstellung des Bildungsschecks noch nicht begonnen haben!!!! Eine Kursbuchung ist jedoch unschädlich.
