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Fundbüro

Fundsachen können im Fundbüro des Rathauses abgegeben bzw. abgeholt werden.

Der Finder hat einen Anspruch auf Finderlohn gegenüber dem Eigentümer der Fundsache. Zudem kann der Finder, wenn der Eigentümer der Fundsache nicht innerhalb von 6 Monaten ermittelt werden kann, das Eigentum an der Sache erwerben (Eigentumserwerb).  Nach Ablauf der 6 Monate wird er hierzu unaufgefordert angeschrieben und über den Eigentumserwerb informiert.

Sollten Sie etwas verloren haben, können wir Ihnen vielleicht weiterhelfen.
Nachfolgende Fundsachen wurden im Fundbüro abgegeben.

Fundstücke

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Referinghausen Am Pön Hoch Am Steimel
April 2025

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