Fundbüro
Fundsachen können im Fundbüro des Rathauses abgegeben bzw. abgeholt werden.
Der Finder hat einen Anspruch auf Finderlohn gegenüber dem Eigentümer der Fundsache. Zudem kann der Finder, wenn der Eigentümer der Fundsache nicht innerhalb von 6 Monaten ermittelt werden kann, das Eigentum an der Sache erwerben (Eigentumserwerb). Nach Ablauf der 6 Monate wird er hierzu unaufgefordert angeschrieben und über den Eigentumserwerb informiert.
Sollten Sie etwas verloren haben, können wir Ihnen vielleicht weiterhelfen.
Nachfolgende Fundsachen wurden im Fundbüro abgegeben.
Fundstücke
Armbanduhr
Gefunden in Medebach, Am Weddel
Halskette
Gefunden in Medebach
Halskette
Gefunden in Medebach
Hörgerät
Gefunden in Medebach, Volksbank
Kopfhörer Ladecase
Gefunden in Medebach
Ring
Gefunden in Medebach
