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Bürgergeld

Hilfebedürftige, erwerbsfähige Personen können Bürgergeld (vormals Arbeitslosengeld II) nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) beantragen. Im Rahmen der Hartz VI-Reform zum 01.01.2005 wurden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zur „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ als einheitliche Sozialleistung  zusammengeführt. Zum 01.01.2023 wurde die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II grundlegend reformiert und das Bürgergeld eingeführt.

Nähere Informationen erhalten Sie bei den Sachbearbeiten im Jobcenter.

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