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Bildung und Teilhabe

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket soll es Kindern, deren Eltern Wohngeld, Kinderzuschlag oder SGB-II-Leistungen beziehen, ermöglicht werden, gezielt zusätzliche Bildungs- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen.

Anträge können für

  • Schulbedarf
  • Klassenfahrten
  • Schülerbeförderung
  • Lernförderung (z.B. Nachhilfe)
  • Mittagessen und
  • Teilhabe (z.B. Mitgliedschaft im Sportverein oder Musikschule)

gestellt werden.

Für die Leistungen auf Bildung und Teilhabe muss ein Antrag gestellt werden. Für Medebacher Kinder und Jugendliche, die Wohngeld oder einen Kindergeldzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach § 2 AsylLG erhalten ist das Sozialamt der Stadt Medebach  zuständig

Kontakt

Rathaus
Raum: 116
Österstr. 1
59964 Medebach
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.30 Uhr
Mittwoch:14.00 - 16.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.30 Uhr

weitere Termine nach Vereinbarung