Logo der Hansestadt Medebach

Fischereischeine

Fischereischein:
Für das Angeln in stehenden und fließenden Gewässern benötigen Sie einen Fischereischein.

Geltungsdauer: auf Wunsch: 1 oder 5 Jahre

Jugendfischereischein
Für Personen, die das 10., nicht aber das 16. Lebensjahr vollendet haben.

» Online-Antrag Fischereischein

Information zur Fischereiprüfung:
Die Prüfung darf ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden.

Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung muss an den Landrat des Hochsauerlandkreises gestellt werden. Dort sind auch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren.

1. Jugendfischereischein
   
(zwischen 10 und 16 Jahren)

  • a) Erstausstellung:
    • 1 aktuelles Lichtbild
    • Gebühr: 8,00 €
  • b) Verlängerung:
    • Vorlage des bisherigen Jugendfischereischeines
    • Gebühr: 8,00 €

2. Jahresfischereischein

  • a) Erstausstellung:
    • Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
      (Prüfung ab 14 Jahren möglich)
    • 1 aktuelles Lichtbild
    • Gebühr: 16,00 €
  • b) Verlängerung:
    • Vorlage des Jahresfischereischeines
    • Gebühr: 16,00 €

3. Fünfjahresfischereischein

  • a) Erstausstellung:
    • Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
      (Prüfung ab 14 Jahren möglich)
    • 1 aktuelles Lichtbild
    • Gebühr: 48,00 €
  • b) Verlängerung:
    • Vorlage des Fünfjahresfischereischeines
    • Gebühr: 48,00 €
Fischereischein

Kontakt

Rathaus
Raum: 110
Österstr. 1
59964 Medebach
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:07:30 - 12:30 Uhr