Fischereischein:
Für das Angeln in stehenden und fließenden Gewässern benötigen Sie einen Fischereischein.
Geltungsdauer: auf Wunsch: 1 oder 5 Jahre
Jugendfischereischein
Für Personen, die das 10., nicht aber das 16. Lebensjahr vollendet haben.
» Online-Antrag Fischereischein
Information zur Fischereiprüfung:
Die Prüfung darf ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden.
Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung muss an den Landrat des Hochsauerlandkreises gestellt werden. Dort sind auch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren.
1. Jugendfischereischein
(zwischen 10 und 16 Jahren)
- a) Erstausstellung:
- 1 aktuelles Lichtbild
- Gebühr: 8,00 €
- b) Verlängerung:
- Vorlage des bisherigen Jugendfischereischeines
- Gebühr: 8,00 €
2. Jahresfischereischein
- a) Erstausstellung:
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
(Prüfung ab 14 Jahren möglich) - 1 aktuelles Lichtbild
- Gebühr: 16,00 €
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
- b) Verlängerung:
- Vorlage des Jahresfischereischeines
- Gebühr: 16,00 €
3. Fünfjahresfischereischein
- a) Erstausstellung:
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
(Prüfung ab 14 Jahren möglich) - 1 aktuelles Lichtbild
- Gebühr: 48,00 €
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
- b) Verlängerung:
- Vorlage des Fünfjahresfischereischeines
- Gebühr: 48,00 €
Fischereischein:
Für das Angeln in stehenden und fließenden Gewässern benötigen Sie einen Fischereischein.
Geltungsdauer: auf Wunsch: 1 oder 5 Jahre
Jugendfischereischein
Für Personen, die das 10., nicht aber das 16. Lebensjahr vollendet haben.
» Online-Antrag Fischereischein
Information zur Fischereiprüfung:
Die Prüfung darf ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden.
Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung muss an den Landrat des Hochsauerlandkreises gestellt werden. Dort sind auch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren.
1. Jugendfischereischein
(zwischen 10 und 16 Jahren)
- a) Erstausstellung:
- 1 aktuelles Lichtbild
- Gebühr: 8,00 €
- b) Verlängerung:
- Vorlage des bisherigen Jugendfischereischeines
- Gebühr: 8,00 €
2. Jahresfischereischein
- a) Erstausstellung:
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
(Prüfung ab 14 Jahren möglich) - 1 aktuelles Lichtbild
- Gebühr: 16,00 €
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
- b) Verlängerung:
- Vorlage des Jahresfischereischeines
- Gebühr: 16,00 €
3. Fünfjahresfischereischein
- a) Erstausstellung:
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
(Prüfung ab 14 Jahren möglich) - 1 aktuelles Lichtbild
- Gebühr: 48,00 €
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
- b) Verlängerung:
- Vorlage des Fünfjahresfischereischeines
- Gebühr: 48,00 €
- Anschrift
- 001 Österstr. 1 59964 Medebach
Alexandra
Drilling
Bürgerbüro
Montag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
- a.drilling@medebach.de
Fischereischeine
Fischereischein:
Für das Angeln in stehenden und fließenden Gewässern benötigen Sie einen Fischereischein.
Geltungsdauer: auf Wunsch: 1 oder 5 Jahre
Jugendfischereischein
Für Personen, die das 10., nicht aber das 16. Lebensjahr vollendet haben.
» Online-Antrag Fischereischein
Information zur Fischereiprüfung:
Die Prüfung darf ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden.
Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung muss an den Landrat des Hochsauerlandkreises gestellt werden. Dort sind auch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren.
1. Jugendfischereischein
(zwischen 10 und 16 Jahren)
- a) Erstausstellung:
- 1 aktuelles Lichtbild
- Gebühr: 8,00 €
- b) Verlängerung:
- Vorlage des bisherigen Jugendfischereischeines
- Gebühr: 8,00 €
2. Jahresfischereischein
- a) Erstausstellung:
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
(Prüfung ab 14 Jahren möglich) - 1 aktuelles Lichtbild
- Gebühr: 16,00 €
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
- b) Verlängerung:
- Vorlage des Jahresfischereischeines
- Gebühr: 16,00 €
3. Fünfjahresfischereischein
- a) Erstausstellung:
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
(Prüfung ab 14 Jahren möglich) - 1 aktuelles Lichtbild
- Gebühr: 48,00 €
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
- b) Verlängerung:
- Vorlage des Fünfjahresfischereischeines
- Gebühr: 48,00 €
Kontakt
Raum: 110
Österstr. 1
59964 Medebach
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Montag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 07:30 - 12:30 Uhr |