Fischereischein
Für das Angeln in stehenden und fließenden Gewässern benötigen Sie einen Fischereischein.
Die Hansestadt Medebach weist darauf hin, dass seit dem 1. Juli 2026 neue Regelungen für Fischereischeine in Nordrhein-Westfalen gelten.
Der Fischereischein wird künftig einmalig im Scheckkartenformat ausgestellt und ist lebenslang gültig. Die Gebühr für die Fischereiabgabe kann weiterhin nach Ablauf der jeweiligen Gültigkeitsdauer für jeweils ein Jahr oder fünf Jahre im Bürgerbüro entrichtet werden.
Jugendfischereischein
Ein Jugendfischereischein wird künftig nicht mehr ausgestellt. Kinder und Jugendliche, die das 10. Lebensjahr vollendet, das 16. Lebensjahr jedoch noch nicht vollendet haben, dürfen ohne eigenen Fischereischein angeln, wenn sie dabei von einer Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden. Das Alter ist auf Verlangen durch einen Schülerausweis oder einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
Information zur Fischereiprüfung
Die Prüfung darf ab dem 12. Lebensjahr abgelegt werden.
Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung muss an den Landrat des Hochsauerlandkreises gestellt werden. Dort sind auch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren.
Jahresfischereischein:
Erstausstellung:
Fischereischein (Scheckkarte)
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses oder eines Fischereischeines (Papierform)
Gebühr:
Fischereischein auf Lebenszeit (Scheckkartenformat): Online 18,00 EUR Beantragung bei der Behörde vor Ort: 30,00 EUR
Fischereiabgabe: Online 14,00EUR; Beantragung bei der Behörde vor Ort: 22,00 EUR
Fünfjahresfischereischein:
Erstausstellung:
Fischereischein (Scheckkarte)
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses oder eines Fischereischeines (Papierform)
Gebühr:
Fischereischein auf Lebenszeit (Scheckkartenformat): Online 18,00EUR; Beantragung bei der Behörde vor Ort: 30,00EUR
Fischereiabgabe: Online 42,00EUR; Beantragung bei der Behörde vor Ort: 50,00EUR
Ausländerfischereischein:
Erstausstellung:
Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses oder eines aktuell gültigen ausländischen Fischereischeines
Gebühr:
Fischereischein mit Fischereiabgabe: Online 20,00EUR; Beantragung bei der Behörde vor Ort: 32,00EUR
Fischereischein
Für das Angeln in stehenden und fließenden Gewässern benötigen Sie einen Fischereischein.
Die Hansestadt Medebach weist darauf hin, dass seit dem 1. Juli 2026 neue Regelungen für Fischereischeine in Nordrhein-Westfalen gelten.
Der Fischereischein wird künftig einmalig im Scheckkartenformat ausgestellt und ist lebenslang gültig. Die Gebühr für die Fischereiabgabe kann weiterhin nach Ablauf der jeweiligen Gültigkeitsdauer für jeweils ein Jahr oder fünf Jahre im Bürgerbüro entrichtet werden.
Jugendfischereischein
Ein Jugendfischereischein wird künftig nicht mehr ausgestellt. Kinder und Jugendliche, die das 10. Lebensjahr vollendet, das 16. Lebensjahr jedoch noch nicht vollendet haben, dürfen ohne eigenen Fischereischein angeln, wenn sie dabei von einer Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden. Das Alter ist auf Verlangen durch einen Schülerausweis oder einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
Information zur Fischereiprüfung
Die Prüfung darf ab dem 12. Lebensjahr abgelegt werden.
Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung muss an den Landrat des Hochsauerlandkreises gestellt werden. Dort sind auch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren.
Jahresfischereischein:
Erstausstellung:
Fischereischein (Scheckkarte)
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses oder eines Fischereischeines (Papierform)
Gebühr:
Fischereischein auf Lebenszeit (Scheckkartenformat): Online 18,00 EUR Beantragung bei der Behörde vor Ort: 30,00 EUR
Fischereiabgabe: Online 14,00EUR; Beantragung bei der Behörde vor Ort: 22,00 EUR
Fünfjahresfischereischein:
Erstausstellung:
Fischereischein (Scheckkarte)
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses oder eines Fischereischeines (Papierform)
Gebühr:
Fischereischein auf Lebenszeit (Scheckkartenformat): Online 18,00EUR; Beantragung bei der Behörde vor Ort: 30,00EUR
Fischereiabgabe: Online 42,00EUR; Beantragung bei der Behörde vor Ort: 50,00EUR
Ausländerfischereischein:
Erstausstellung:
Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses oder eines aktuell gültigen ausländischen Fischereischeines
Gebühr:
Fischereischein mit Fischereiabgabe: Online 20,00EUR; Beantragung bei der Behörde vor Ort: 32,00EUR
- Anschrift
- 001 Österstr. 1 59964 Medebach
Alexandra
Drilling
Bürgerbüro
Montag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
- Anschrift
- 001 Österstr. 1 59964 Medebach
- Telefon
- 02982 / 400-110
- Fax
- 02982 / 400-410
- a.drilling@medebach.de
Fischereischeine
Fischereischein
Für das Angeln in stehenden und fließenden Gewässern benötigen Sie einen Fischereischein.
Die Hansestadt Medebach weist darauf hin, dass seit dem 1. Juli 2026 neue Regelungen für Fischereischeine in Nordrhein-Westfalen gelten.
Der Fischereischein wird künftig einmalig im Scheckkartenformat ausgestellt und ist lebenslang gültig. Die Gebühr für die Fischereiabgabe kann weiterhin nach Ablauf der jeweiligen Gültigkeitsdauer für jeweils ein Jahr oder fünf Jahre im Bürgerbüro entrichtet werden.
Jugendfischereischein
Ein Jugendfischereischein wird künftig nicht mehr ausgestellt. Kinder und Jugendliche, die das 10. Lebensjahr vollendet, das 16. Lebensjahr jedoch noch nicht vollendet haben, dürfen ohne eigenen Fischereischein angeln, wenn sie dabei von einer Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden. Das Alter ist auf Verlangen durch einen Schülerausweis oder einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
Information zur Fischereiprüfung
Die Prüfung darf ab dem 12. Lebensjahr abgelegt werden.
Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung muss an den Landrat des Hochsauerlandkreises gestellt werden. Dort sind auch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren.
Jahresfischereischein:
Erstausstellung:
Fischereischein (Scheckkarte)
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses oder eines Fischereischeines (Papierform)
Gebühr:
Fischereischein auf Lebenszeit (Scheckkartenformat): Online 18,00 € Beantragung bei der Behörde vor Ort: 30,00 €
Fischereiabgabe: Online 14,00€; Beantragung bei der Behörde vor Ort: 22,00 €
Fünfjahresfischereischein:
Erstausstellung:
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Gebühr:
Fischereischein auf Lebenszeit (Scheckkartenformat): Online 18,00€; Beantragung bei der Behörde vor Ort: 30,00€
Fischereiabgabe: Online 42,00€; Beantragung bei der Behörde vor Ort: 50,00€
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Gebühr:
Fischereischein mit Fischereiabgabe: Online 20,00€; Beantragung bei der Behörde vor Ort: 32,00€
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