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Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Vorstrafen einer Person. Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt.

Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal beantragt werden. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt.

Natürlich kann das Führungszeugnis weiterhin im Bürgerbüro der Stadt Medebach beantragt werden.

Die Gebühr beträgt 13,00 €.

Bei der Beantragung von Führungszeugnissen ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

  • Persönliches Erscheinen oder auch ein gesetzlicher Vertreter beim Minderjährigen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Führungszeugnissen für Behörden die genaue Anschrift sowie Zweck bzw. Aktenzeichen
  • Besonderheit bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses:
    Seit dem 01.05.2010 müssen Personen, die Minderjährige beruflich oder ehrenamtlich betreuen, erziehen oder ausbilden ein erweitertes Führungszeugnis beantragen. Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist bei der Antragstellung zwingend eine schriftliche Anforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, vorzulegen.

Kontakt

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