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Gestattungen

Beim Alkoholausschank aus besonderem Anlass ist eine Gestattung erforderlich. Es handelt es sich um eine Erlaubnis nach § 12 Abs.1 GastG.

Diese Möglichkeit besteht lediglich bei kurzfristigen Veranstaltungen, die einen besonderen Anlass darstellen. Dies können z.B. Alkoholabgabestellen bei einem Weihnachtsmarkt, einem gewerblichen Ausschank auf einem Straßenfest oder ähnlichen, oder bei einem Musikkonzert sein.

Schankerlaubnis

Kontakt

Leitung Ordnungs-/Einwohnermeldeamt, Standesamt
Rathaus
Raum: 112
Österstr. 1
59964 Medebach
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:07:30 - 12:30 Uhr
Rathaus
Raum: 111
Österstr. 1
59964 Medebach
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Montag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:07:30 - 12:30 Uhr