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Kanalverstopfung

Kanalverstopfung

Kanalverstopfungen entstehen zumeist aus baulichen Schäden bzw. der Einleitung oder Entsorgung von Stoffen, die nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden dürfen.

Diese Stoffe sind in § 7 der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung) der Stadtwerke Medebach AöR festgelegt. Die Satzung können Sie hier abrufen.

Folgende Stoffe dürfen nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden:

  • Fett
  • Feuchttücher
  • usw.

Sofern Sie auf Ihrem Grundstück eine Verstopfung Ihres Kanalhausanschlusses vermuten, wird Ihnen Ihr örtlicher Installateur gerne weiterhelfen.

Sofern Sie weitere Hilfe benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Kläranlage im Rahmen der Rufbereitschaft zur Verfügung.

Bei schwierigen Kanalverstopfungen werden in der Regel private Unternehmen durch die Bereitschaft hinzugezogen. In der Regel sind dies die Firma Frese Entsorgung GmbH & Co. KG, Medebach-Titmaringhausen oder die Firma Treude Umwelttechnik GmbH, Bad Berleburg.

Bitte beachten Sie, dass Einsätze der Rufbereitschaft bzw. eventuell hinzugezogener privater Unternehmen zur Beseitigung Ihrer Verstopfung an Ihrem Kanalhausanschluss kostenersatzpflichtig sind.

 

Kanalstörungen Verstopfung

Kontakt

Stadtwerke Kläranlage
Driebenweg 10
59964 Medebach