Die Schmutzwassergebühr soll dabei die Kostenanteile decken, die durch die Einleitung von Schmutzwasser entsteht. Sie wird in Euro je Kubikmeter erhoben. Maßgebend für die eingeleitete Menge Schmutzwasser ist dabei der im Gebäude installierte Trinkwasserzähler der Stadtwerke Medebach AöR.
Neben dieser durch den Trinkwasserzähler festgestellten Schmutzwassermenge wird auch für die durch die Nutzung von Brunnenwasser (Brauchwasser) eingeleitete Schmutzwassermenge die Schmutzwassergebühr erhoben. Hierzu muss in der Brauchwasserleitung ein geeichter Zähler installiert werden. Dieser wird im Rahmen der jährlichen Ablesung durch die Stadtwerke mit abgelesen oder ist durch den Eigentümer am Jahresende den Stadtwerken mitzuteilen. Eine Nutzung von Brauchwasser z.B. für die Toilettenspülung stellt eine Gebührenhinterziehung und damit einen Straftatbestand dar, der durch die Stadtwerke Medebach AöR bei Kenntniserlangung angezeigt wird.
Neben diesem Zusatzzähler sind auch Zähleinrichtungen zugelassen, die zu einem Abzug bei der Schmutzwassergebühr führen können. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Abzugszähler für Viehtränken, für Gartenbewässerung und sonstige Nutzungen, wo das Trinkwasser nachweislich nicht in die öffentliche Kanalisation gelangt. Auch diese Messeinrichtungen sind regelmäßig (alle 6 Jahre) zu eichen bzw. durch einen geeichten Zähler zu ersetzen. Auch hier erfolgt eine Mitteilung durch den Kunden an das Steueramt der Hansestadt Medebach als Abrechnungsstelle für die Stadtwerke Medebach.
Vor Einbau eines Zählers sind der Ort und die Lage konkret mit den Stadtwerken Medebach, Wassermeister Helfrich, abzusprechen.
Die Schmutzwassergebühr soll dabei die Kostenanteile decken, die durch die Einleitung von Schmutzwasser entsteht. Sie wird in Euro je Kubikmeter erhoben. Maßgebend für die eingeleitete Menge Schmutzwasser ist dabei der im Gebäude installierte Trinkwasserzähler der Stadtwerke Medebach AöR.
Neben dieser durch den Trinkwasserzähler festgestellten Schmutzwassermenge wird auch für die durch die Nutzung von Brunnenwasser (Brauchwasser) eingeleitete Schmutzwassermenge die Schmutzwassergebühr erhoben. Hierzu muss in der Brauchwasserleitung ein geeichter Zähler installiert werden. Dieser wird im Rahmen der jährlichen Ablesung durch die Stadtwerke mit abgelesen oder ist durch den Eigentümer am Jahresende den Stadtwerken mitzuteilen. Eine Nutzung von Brauchwasser z.B. für die Toilettenspülung stellt eine Gebührenhinterziehung und damit einen Straftatbestand dar, der durch die Stadtwerke Medebach AöR bei Kenntniserlangung angezeigt wird.
Neben diesem Zusatzzähler sind auch Zähleinrichtungen zugelassen, die zu einem Abzug bei der Schmutzwassergebühr führen können. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Abzugszähler für Viehtränken, für Gartenbewässerung und sonstige Nutzungen, wo das Trinkwasser nachweislich nicht in die öffentliche Kanalisation gelangt. Auch diese Messeinrichtungen sind regelmäßig (alle 6 Jahre) zu eichen bzw. durch einen geeichten Zähler zu ersetzen. Auch hier erfolgt eine Mitteilung durch den Kunden an das Steueramt der Hansestadt Medebach als Abrechnungsstelle für die Stadtwerke Medebach.
Vor Einbau eines Zählers sind der Ort und die Lage konkret mit den Stadtwerken Medebach, Wassermeister Helfrich, abzusprechen.
Die Schmutzwassergebühr soll dabei die Kostenanteile decken, die durch die Einleitung von Schmutzwasser entsteht. Sie wird in Euro je Kubikmeter erhoben. Maßgebend für die eingeleitete Menge Schmutzwasser ist dabei der im Gebäude installierte Trinkwasserzähler der Stadtwerke Medebach AöR.
Neben dieser durch den Trinkwasserzähler festgestellten Schmutzwassermenge wird auch für die durch die Nutzung von Brunnenwasser (Brauchwasser) eingeleitete Schmutzwassermenge die Schmutzwassergebühr erhoben. Hierzu muss in der Brauchwasserleitung ein geeichter Zähler installiert werden. Dieser wird im Rahmen der jährlichen Ablesung durch die Stadtwerke mit abgelesen oder ist durch den Eigentümer am Jahresende den Stadtwerken mitzuteilen. Eine Nutzung von Brauchwasser z.B. für die Toilettenspülung stellt eine Gebührenhinterziehung und damit einen Straftatbestand dar, der durch die Stadtwerke Medebach AöR bei Kenntniserlangung angezeigt wird.
Neben diesem Zusatzzähler sind auch Zähleinrichtungen zugelassen, die zu einem Abzug bei der Schmutzwassergebühr führen können. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Abzugszähler für Viehtränken, für Gartenbewässerung und sonstige Nutzungen, wo das Trinkwasser nachweislich nicht in die öffentliche Kanalisation gelangt. Auch diese Messeinrichtungen sind regelmäßig (alle 6 Jahre) zu eichen bzw. durch einen geeichten Zähler zu ersetzen. Auch hier erfolgt eine Mitteilung durch den Kunden an das Steueramt der Hansestadt Medebach als Abrechnungsstelle für die Stadtwerke Medebach.
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- 001 Industriestraße 14 59964 Medebach
André
Grebe
Vorstandsvorsitzender / Kaufm. Leitung
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Freitag
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Ronny
Körner
Technische Leitung
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Freitag
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Wassermeister
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- v.helfrich@stadtwerke-medebach.de
Schmutzwasser
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