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Wasserhausanschluss: Kostenersatz Herstellung, Reparatur, Erneuerung und Entfernung

Kostenersatz Herstellung, Reparatur, Erneuerung und Entfernung eines Wasserhausanschlusses

Die Abrechnungsmodalität ist der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung zu entnehmen. Das aktuelle Exemplar können Sie hier herunterladen.

Grundsätzlich sind folgende Konstellationen vorgesehen:

  1. Erstmalige Herstellung eines Wasserhausanschlusses
  2. Reparatur eines defekten Wasserhausanschlusses
  3. Erneuerung eines defekten Wasserhausanschlusses
  4. Entfernung eines Wasserhausanschlusses.

1. Herstellung eines Wasserhausanschlusses

1.1. Wasserhausanschluss in einem Neubaugebiet

In Neubaugebieten wird zum einen nach Einheitssätzen und zum anderen nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

1.1.1. Öffentlicher Bereich (öffentliche Leitung bis Grundstücksgrenze)

Im öffentlichen Bereich (Straßenparzelle) wird die Breite der Straßenparzelle im Bereich des Baugrundstückes gemessen, von der die Erschließung mit Trinkwasser erfolgt. Sofern beide Seiten der Straße bebaubar sind, gilt die Fiktion, dass, unabhängig von der tatsächlichen Lage, die Trinkwasserleitung als mittig in der Straße verlegt gilt. Somit wird die Hälfte der Straßenparzellenbreite als Grundlage für die Berechnung genutzt. Anschließend erfolgt eine Multiplikation mit dem in der Beitrags- und Gebührensatzung in § 14 Absatz 4 festgesetzten Betrag.

Sofern nur eine Seite bebaubar ist, wird der Abstand zwischen der öffentlichen Trinkwasserleitung bis zur Grundstücksgrenze des Bauherrn gemessen. Die so ermittelte Meterzahl wird ebenfalls mit dem Satz gem. § 14 Absatz 4 der Beitrags- und Gebührensatz multipliziert.

 

Beispiel

Beidseitige

Bebaubarkeit

Einseitige

Bebaubarkeit

Parzellenbreite

5,00

5,00

Lage der Wasserleitung

Rechte Fahrbahnhälfte

Rechte Fahrbahnhälfte

Entfernung zwischen Wasserleitung und Grundstücksgrenze

4,00

4,00

Berechnungswert

5,00 m / 2 = 2,50 m

4,00

Kostenersatz je lfdm.

284,00 €

284,00 €

Kostenersatz öffentlicher Bereich

710,00 € (netto)

1.136,00 € (netto)

 

1.1.2. Privater Bereich (Grundstücksgrenze bis einschl. Wasseruhr im Haus)
Als privater Bereich ist das Leitungsteilstück definiert, das von der Grundstücksgrenze bis zur Hauptabsperreinrichtung führt. Die Kosten für die Herstellung dieses Leitungsabschnitts erfolgen gem. § 14 Absatz 9 der Beitrags- und Gebührensatzung nach tatsächlichem Aufwand. D.h. Sie bekommen für die Tiefbauarbeiten zur Herstellung des Grabens sowie für das verwandte Material (PE-Rohr, Mauerdurchführung/Mehrspartenhausanschluss usw.) und den Stundenaufwand zur Herstellung durch die Stadtwerke eine Rechnung.

Derzeit betragen die Kosten je lfdm. Meter Hausanschlussleitung im Durchschnitt 125,00 € netto je lfd. Meter Leitungsstrecke (Stand: Dezember 2018). Die Kosten sind dabei abhängig von der Bodenbeschaffenheit sowie etwaigen Erschwernissen auf dem Grundstück.

Tipp: Je kürzer der Weg von der Straße zum Hausanschlussraum, desto niedriger sind natürlich auch Ihre Kosten!

1.2. Wasserhausanschluss bei einer Baulücke im Gebäudebestand
Eine Baulücke liegt dann vor, wenn das Grundstück bisher nicht bebaut ist und dieses an einer fertigen Straße liegt. Auch hier erfolgt gem. §14 Absatz 5 der Beitrags- und Gebührensatzung die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.

Eine generelle Aussage zu den möglichen Kosten ist aufgrund der speziellen Gegebenheiten solcher Fälle nicht möglich. Daher empfehlen wir die Inanspruchnahme einer Beratung durch Wassermeister Valeri Helfrich.

1.3. Wasserhausanschluss bei einer Erneuerung der Hauptleitung in der Straße
Die Erneuerung der Hauptleitung in der Straße ist ein weiterer Sonderfall. Sofern Sie als Kunde eine Erneuerung Ihres Anschlusses im Zuge der Erneuerung der Hauptleitung (empfehlenswert in Abhängigkeit vom Alter der Anschlussleitung!) wünschen, erfolgt dies nach Einheitssätzen. Der Einheitssatz je lfdm Anschlussleitung ist im § 14 Absatz 6 b) der Beitrags- und Gebührensatzung zu entnehmen.

Auch hier sollten Sie im Vorfeld Kontakt mit Wassermeister Valeri Helfrich aufnehmen.

2. Reparatur eines defekten Wasserhausanschlusses
Die Stadtwerke Medebach betreiben eine engmaschige Überwachung des Trinkwasserleitungsnetzes. Rohrnetzverluste werden in der Regel innerhalb von ein bis zwei Tagen erkannt und lokalisiert. In 80% aller Fälle handelt es sich dabei um defekte Hausanschlussleitungen. Dieser Defekt kann in der Regel kurzfristig durch den Einsatz einer Tiefbaukolonne beseitigt werden. Die Kosten hierfür muss lt. § 14 Absatz 8 der Beitrags- und Gebührensatzung der Eigentümer des Grundstücks tragen. In der Regel ist dieser jedoch gegen solche Schäden versichert.

Inwieweit eine Reparatur Sinn macht oder eine vollständige Erneuerung die bessere Option ist, kann Ihnen von den Mitarbeitern der Wasserversorgung erklärt werden. Wassermeister Valeri Helfrich steht Ihnen auch hier mit Rat und Tat und auch in der Kommunikation mit Ihrer Versicherung zur Seite.

3. Erneuerung einer defekten Wasserhausanschlussleitung
In der Regel ist die vollständige Erneuerung der Hausanschlussleitung im Rahmen eines Defektes eine sinnvolle und langfristig sichere Option. Die Erfahrung zeigt, dass auf den ersten Defekt meistens in relativ kurzer Zeit ein weiterer Defekt an ein und derselben Hausanschlussleitung folgt. Aber auch hier sind Fallstricke zu beachten. Sie als Hauseigentümer sind zum Kostenersatz für die Erneuerung der Leitung verpflichtet. Ihre Versicherung jedoch wird in der Regel lediglich eine Reparatur bezahlen wollen, so dass die Kosten nicht in Gänze durch diese getragen wird. Wichtig ist hier im Vorfeld eine gute Kommunikation mit Ihrer Versicherung. Ein Versicherungsbüro Vor-Ort ist dabei immer die bessere Wahl als eine günstige Versicherung mit Call-Center.

4. Entfernung eines Wasserhausanschlusses
Sofern ein Gebäude abgerissen oder der Wasseranschluss nicht mehr gebraucht wird, kann der Eigentümer beantragen, dass der Wasserhausanschluss entfernt wird. Hierzu ist es jedoch notwendig, den Anschluss an der Verbindungsstelle zur öffentlichen Trinkwasserleitung zu trennen. Ein einfaches Abdrehen des Hausanschlusses in der Straße schützt das öffentliche Trinkwassernetz nicht vor Rückverkeimung. Ebenso können solche Leitungsabschnitte nicht restlos entleert werden, d.h. es verbleibt ein Restwasser in der Leitung, dass zu Stagnation bzw. Verkeimung neigt. Im Fall einer Verkeimung des öffentlichen Trinkwassernetzes aufgrund mangelnder Wasserabnahme können erhebliche finanzielle Folgen auf die Eigentümer solcher „toter“ Anschlüsse kommen. Aus diesem Grunde ist ein Schlussstrich unter die Versorgung dann die beste Alternative!

Die Kosten für eine solche Netztrennung sind von dem Eigentümer als Unterhaltungspflichtiger im Kostenersatz zu bezahlen. In der Regel ist der Aufwand, (zumeist 1 Kopfloch), je nach Ausbaustandard der Straße, überschaubar.

Ihr Ansprechpartner für die Organisation und technischen Belange ist Wassermeister Valeri Helfrich.

Haben Sie Fragen zur Abrechnung bzw. zum Anschluss- und Benutzungszwang können Sie sich gerne an Dipl.-Verw./Dipl.-Betriebswirt André Grebe wenden.

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