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Wiederannahme Geburtsname

Wiederannahme des Geburtsnamens

Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen wieder annehmen. Zuständig für diese Namensänderung ist das Standesamt, wo die Ehe geschlossen wurde bzw. das Standesamt des Wohnsitzes.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an eine Ansprechperson.

  • Beurkundung zur Namensführung 21,00 €
  • Bescheinigung über eine Namensänderung 9,00 €
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Eheurkunde mit Auflösungsvermerk
  • oder Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Kontakt

Leitung Ordnungs-/Einwohnermeldeamt, Standesamt
Rathaus
Raum: 112
Österstr. 1
59964 Medebach
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:07:30 - 12:30 Uhr
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Mittwoch:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
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