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Ehrenamt

Ob im Sportverein, bei der Freiwilligen Feuerwehr, in der Nachbarschaftshilfe oder bei Veranstaltungen: Ehrenamtliches Engagement ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gemeindelebens. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger setzen sich tagtäglich mit großem Einsatz für das Wohl anderer ein und tragen damit wesentlich zu einem starken gesellschaftlichen Miteinander bei.

Die Hansestadt Medebach möchte dieses Engagement sichtbar machen und allen Ehrenamtlichen ausdrücklich danken. Ihr Einsatz fördert nicht nur den Zusammenhalt, sondern bereichert auch das soziale, kulturelle und sportliche Leben vor Ort. Gerade in Zeiten wachsender Herausforderungen zeigt sich, wie wertvoll freiwillige Unterstützung und gemeinschaftliches Handeln sind.

Um das Ehrenamt weiter zu stärken, plant die Hansestadt Medebach, bestehende Angebote auszubauen und neue Möglichkeiten zur Vernetzung zu schaffen. Denn eine lebendige Gemeinde lebt von Menschen, die Verantwortung übernehmen und sich aktiv einbringen.

Unser Dank gilt allen Ehrenamtlichen, die unsere Kommune jeden Tag ein Stück lebenswerter machen.


News für Ehrenamtliche:

31.03.2026

Newsletter des Städte- und Gemeindebundes NRW

Kultur-Schecks für starke Kultur im ländlichen Raum

Der Landtag hat auf Antrag der regierungstragenden Fraktionen am Donnerstag, den 19.03.2026 das Förderprogramm „Kultur-Schecks“ beschlossen. Ab der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2026 unterstützt die Landesregierung mit sog. Kultur-Schecks mit je 500 Euro Konzerte, Lesungen, Theater- oder Tanzveranstaltungen, Filmvorführungen, Festivals und mobile Kulturangebote. Insgesamt wird das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen 500.000 Euro zur Verfügung stellen, damit bis zu 1.000 Projekte gefördert werden können.

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden öffentlich zugängliche Kulturveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen in der zweiten Jahreshälfte 2026.

  • Die Förderung erfolgt als pauschaler Zuschuss in Höhe von 500 Euro pro Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe zum Beispiel für Künstlerinnen und Künstler, Kosten für Technik, Raummieten und Organisation sowie Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Barrierefreiheit. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Antragsberechtigt sind Vereine, Organisationen und Initiativen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens.

Antragsverfahren

  • Das Antragsverfahren soll bewusst einfach gehalten werden
  • Spätestens vier Wochen nach Abschluss der Veranstaltung müssen die Rechnungen und Belege der Ausgaben über das Online-Portal „Kultur.Web“ eingereicht werden.

Förderrichtlinie

  • Die Förderrichtlinie mit allen Details zum Programm wird im Laufe des Juni auf den Seiten des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft abrufbar sein.

Weitere Informationen: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kultur-schecks-fuer-starke-kultur-im-laendlichen-raum


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