Euro je Apparat und angefangenen Kalendermonat b) in Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Gast- wirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Wett- annahmestellen, Vereins-, Kantinen- oder ähn- lichen Räumen sowie an anderen jedermann zugänglichen Orten für Apparate mit Gewinn- möglichkeit 45,00 Euro und
gem. §§ 19 Abs. 2 und 29 Abs.1 Nr. 1 GkG die Festsetzung der Umlage genehmigt. 79 Der Haushaltsplan wird zur Einsichtnahme vom 10.07.2018 bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2018 während der Dienststunden im Rathaus in Medebach, Österstr. 1, Zimmer 214, 59964 Medebach, verfügbar gehalten. Es wird
Datenübermittlungen (Bundesmeldegesetz (BMG) vom 03.05.2013, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.07.2022 (BGBl. I S. 1182) und Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.05.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.08.2021 (BGBl. I S. 3932))
Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben zwei Funktionen: Zum einen sind sie erforderlich für die grundlegende Funktionalität unserer Website. Zum anderen können wir mit Hilfe der Cookies unsere Inhalte für Sie immer weiter verbessern. Hierzu werden pseudonymisierte Daten von Website-Besuchern gesammelt und ausgewertet. Das Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und zu uns im Impressum.