nicht bebauten westlichen Bereich. Das Bebauungskonzept weicht jedoch von den Vorgaben des o.g. rechtskräftigen Bebauungsplans ab. Daher ist eine Anpassung im Wege einer förmlichen Änderung des Bebauungsplanes unumgänglich. Die Stadt betrachtet dieses Vorhaben als Bereicherung des touristischen Angebo [...] Teil des Plangebietes als „allgemeines Wohngebiet“ (WA, gem. § 4 BauNVO) fest. Lediglich im westlichen Zufahrtsbereich wird ein „Sondergebiet, dass der Erholung im Ferien-, Wochenend- und Freizeitbereich“ dient, gem. § 10 BauNVO festgesetzt. Dieses wird im Westen in Richtung der Landesstraße L 617 flankiert [...] 353, 406 (tlw.), 451 (tlw.), 452, 453, 456, 460. Die verkehrliche Erschließung der Grundstücke erfolgt über den im nördlichen Bereich verlaufenden Tannenweg, der auch gleichzeitig über den Knotenpunkt im Nordwesten den Anschluss an das überörtliche Verkehrsnetz (Landesstraße L 617) gewährleistet. 2. Öffentliche
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Letzte Änderung: 03.09.2024