aus, dass das Thema nachhaltiger Umgang mit der vorhandenen Trinkwasserressource „Enser Scholle“ im Rahmen der politischen Beratungen einen hohen Stellenwert gehabt habe und wissenschaftlich umfassend aufgearbeitet wurde. Nur so konnte die Verbandsversammlung des WBV dem Wunsch Medebachs entsprechen.
Die Hansestadt Medebach freut sich über den erfolgreichen Abschluss von zwei Auszubildenden zur Verwaltungsfachangestellten. Daniela Ionesko und Mia Kniesburges haben ihre Ausbildung mit Bravour gemeistert und sind bereits als neue Kolleginnen in die Verwaltung fest integriert. „Wir gratulieren unseren [...] Medebach und die Stadtwerke Medebach AöR ihre neuen Nachwuchskräfte. Am 01.08.2024 sind insgesamt vier neue Auszubildende in den Fachrichtungen Verwaltungsfachgestellter, Umwelttechnologe für Abwasserbewirtschaftung und Umwelttechnologe für Wasserversorgung, die mit frischem Elan und neuen Ideen in ihre berufliche
besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden1 und seinem Stellvertreter1. Der Vorstandsvorsitzende1 und der Stellvertreter1 werden vom Verwaltungsrat auf die Dau- er von 5 Jahren bestellt, weitere Bestellungen sind zulässig. Die Bestellungen/ Wiederbestellungen erfolgen 1 Jahr vor Beendigung des Mandates des [...] die Feststellung des Jahresabschlusses, d) die Ergebnisverwendung, e) die Entlastung des Vorstandes, f) den vom Vorstand aufgestellten Wirtschaftsplan und hierzu eventuell notwendige Änderungen, g) die Feststellung allgemein geltender Tarife und Entgelte für die Leistungsnehmer, h) die Bestellung des [...] (3) Der Vorstandsvorsitzende1 und in seinem Verhinderungsfalle1 der Stellvertreter1 vertre- ten das Kommunalunternehmen gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstandsvorsit- zende1 und in seinem Verhinderungsfalle1 der Stellvertreter1 sind allein vertretungsbe- rechtigt. Nähere Einzelheiten werden in
ungen durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des § 6 Abs. 2 des Eichgesetzes verlangen. Stellt der Grundstückseigentümer den Antrag auf Prüfung nicht bei den Stadtwerken, so hat er diese vor Antragstellung zu benachrich- tigen. (2) Die Kosten der Prüfung fallen den [...] ungen (1) Die Stadtwerke sind verpflichtet, das Wasser jederzeit am Ende der Anschlussleitung zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht 1. soweit zeitliche Beschränkungen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasser- versorgung erforderlich oder sonst nach dieser Satzung vorbehalten sind, 2. soweit und [...] der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verle- gung haben die Stadtwerke zu tragen. Dienen die Einrichtungen ausschließlich der Versorgung des Grundstücks, so gelten die Bestimmungen der Beitrags- und Gebüh- rensatzung. (4) Wird der Wasserbezug eingestellt, so hat der G
unsachgemäßer Benutzung seiner Grundstücksentwässerungsanlage oder Zuwegung. In gleichem Umfang hat er die Stadtwerke von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. (2) Kommt der Grundstückseigentümer seinen Verpflichtungen aus dieser Satzung nicht oder nicht [...] Teilen des Grundstücks und der Grundstücksentwässerungsanlage zu gewähren. Die Beauftragten haben sich auf Verlangen durch einen von den Stadtwerken ausgestellten Dienstausweis auszuweisen. (2) Der Grundstückseigentümer hat das Betreten und Befahren seines Grundstücks zum Zwecke der Entsorgung gemäß § 98 LWG [...] tümer oder Erbbauberechtigten (§ 8 Abs. 2 bzw. Abs. 8 SüwVO Abw NRW) unverzüglich nach Erhalt vom Sachkundigen vorzulegen, damit eine zeitnahe Hilfestellung durch die Stadtwerke erfolgen kann. (7) Private Abwasserleitungen, die nach dem 01.01.1996 auf Zustand und Funktionstüchtigkeit geprüft worden sind
einen Vorhabens- und Erschließungsplan o- der eine Klarstellungs-, Entwicklungs-, und Ergänzungssatzung begründet worden ist, 2. das Sammeln und das Fortleiten des auf den Grundstücken des Gemeindegebietes anfallenden Ab- wassers sowie die Aufstellung und Fortschreibung eines Bestands- und Betriebsplanes [...] Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gru- ben) vom 09.04.2014, 6. die Aufstellung und Vorlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes nach Maßgabe des § 47 LWG NRW. (2) Die Stadwerke Medebach stellen zum Zweck der Abwasserbeseitigung in ihrem Gebiet und zum Zweck der Verwertung oder Beseitigung [...] mit einem geeigneten Fachunternehmer einen Wartungs- vertrag abzuschließen, der eine Wartung der Druckpumpe entsprechend den Angaben des Herstellerssicherstellt. Der Wartungsvertrag ist den Stadtwerken bis zur Abnahme der Druckleitung, des Pum- penschachtes und der Druckpumpe vorzulegen. Für bereits
Frischwasser nicht in die öffentliche Kanalisation gelangt und nehme zur Kenntnis, dass Zuwiderhandlungen bzw. Falschinformationen einen Straftatbestand darstellen und durch die Stadtwerke zur Anzeige gebracht werden. Medebach, _________________ ___________________________ (Unterschrift) Bitte senden Sie diesen
Vertretungszusatzes. Der Stellvertreter1 zeichnet mit dem Zusatz „in Vertretung“. Schriftstücke über Geschäfte von erheblicher Bedeutung sind von dem Vorstandsvorsitzenden1 und seinem Stellvertreter1 zu unterzeichnen. § 5 Zustimmung des Verwaltungsrates Die vom Vorstand aufgestellte Geschäftsordnung wird [...] Finanzierung von Investitionen, 3 Personalwesen, insbesondere Einstellung und Kündigung von Mitarbeitern, Ver- gütungsangelegenheiten sowie Tarifverhandlungen, Auftragsvergabe und Vertragswesen EDV Organisationshaftung Sein Stellvertreter leitet die Geschäftsbereiche Technische Betriebsführung einschl [...] Weisungen und den Richtlinien für die allgemei- ne Geschäftspolitik, zu folgen. (2) Der Vorstandsvorsitzende1 und in seinem Verhinderungsfall sein Stellvertreter1 tragen jeweils allein die Verantwortung für die Leitung des Kommunalunternehmens. § 2 Wirtschaftsplan und zustimmungsbedürftige Geschäfte Zum
Geschäftsordnung. § 1 Vorsitz und Stellvertretung 1. Vorsitzender des Verwaltungsrates ist der Bürgermeister der Stadt Medebach nach § 6 Abs. 2 der Satzung. Sein Stellvertreter ist der nach § 68 Abs. 1 GO NRW allgemeine Vertreter des Bürgermeisters. 2. Der Stellvertreter nimmt im Falle der Verhinderung [...] Vorstandsvorsitzende/der Vorstandsvorsitzende und im Falle ihrer Verhinderung ihre Stellvertreterin/seinStellvertreter hat, sofern der Verwaltungsrat nicht etwas ande- res beschließt, zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung Stellung zu nehmen und über alle wichtigen Geschäftsvorgänge und die wirtschaftliche [...] die Sitzung des Verwaltungsrates wird von dem Vorstandsvorsit- zenden und in seinem Verhinderungsfall von seinem Stellvertreter im Benehmen mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates aufgestellt. Dabei sind die von den einzelnen Mitgliedern des Verwaltungsrates und die von den Mitgliedern des Vorstandes
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