Verfügung gestellt. Eine Benutzung durch Dritte darf die Belange der Schulen nicht beeinträchtigen. Für gewerbliche Zwecke, die auf einen wirtschaftlichen Gewinn gerichtet sind oder für private Zwecke, wird die Dreifachturnhalle nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung zur Verfügung gestellt. § 1 Die [...] Beschaffenheit für den gewollten Zweck durch einen Beauftragten zu prüfen. Sie müssen sicherstellen, dass schadhafte Gebäudeteile, Räume, Anlagen, Einrichtungen oder Geräte nicht benutzt werden. Die Dritten stellen die Hansestadt Medebach von etwaigen Haftpflichtansprüchen ihrer Bediensteten, Mitglieder [...] der Sportvereine aus dem Stadtgebiet Medebach. Die Sporthalle kann anderen Vereinen, Institutionen, Gruppen oder Einzelpersonen nur zur Verfügung gestellt werden, sofern die sportlichen Interessen der Schulen und der gemeinnützigen Vereine aus dem Stadtgebiet nicht beeinträchtigt werden. Die Benutzung
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Letzte Änderung: 22.08.2025