Das Gewerbezentralregister (GZR) wird beim deutschen Bundesamt für Justiz als besondere Abteilung des Bundeszentralregisters geführt. Hier werden nicht sämtliche Gewerbetreibenden der Bundesrepublik Deutschland gespeichert. Grundsätzlich werden Gewerbe lokal bei den einzelnen Gewerbeämtern registriert.
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal beantragt werden. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt.
www.fuehrungszeugnis.bund.de
Natürlich kann der Antrag auf Auskunft auch weiterhin im Bürgerbüro der Stadt Medebach gestellt werden.
Bei der Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliches Erscheinen, Vertretung durch Bevollmächtigten oder Anforderung per Post
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Auskünften für Behörden die genaue Anschrift sowie Zweck bzw. Aktenzeichen
13,00 EUR
Das Gewerbezentralregister (GZR) wird beim deutschen Bundesamt für Justiz als besondere Abteilung des Bundeszentralregisters geführt. Hier werden nicht sämtliche Gewerbetreibenden der Bundesrepublik Deutschland gespeichert. Grundsätzlich werden Gewerbe lokal bei den einzelnen Gewerbeämtern registriert.
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal beantragt werden. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt.
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Bei der Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
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- 001 Österstr. 1 59964 Medebach
Alexandra
Drilling
Bürgerbüro
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08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
- a.drilling@medebach.de
Gewerbezentralregister
Das Gewerbezentralregister (GZR) wird beim deutschen Bundesamt für Justiz als besondere Abteilung des Bundeszentralregisters geführt. Hier werden nicht sämtliche Gewerbetreibenden der Bundesrepublik Deutschland gespeichert. Grundsätzlich werden Gewerbe lokal bei den einzelnen Gewerbeämtern registriert.
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Österstr. 1
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