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Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen (FF-PV)

Die Stadtvertretung Medebach hat in seiner Sitzung am 28.05.2026 zur Steuerung der zukünftigen Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet folgenden Grundsatz beschlossen:

„Zur Wahrung städtebaulicher Entwicklungsmöglichkeiten sowie zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes wird ein genereller Mindestabstand von 300 m zu bestehenden Siedlungsbereichen festgelegt.

In begründeten Einzelfällen kann von diesem Abstand abgewichen werden, insbesondere im Bereich von Gewerbe- und Industriegebieten oder bei topographisch abgeschirmten Lagen. Die Abweichung ist im jeweiligen Bauleitplanverfahren zu begründen.“