Seit dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen. Ab sofort kann für Kinder nur noch ein Personalausweis und/oder ein Reisepass beantragt werden.
Der Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind kann im Bürgerbüro der Stadt Medebach beantrag werden.
Es werden auf dem Antragsformular die Unterschriften beider Elternteile benötigt bzw. ein Elternteil kann durch Vollmacht die Einwilligung vorab erklären (Vordrucke gibt es im Bürgerbüro oder online als Formular).
Auch ist die Anwesenheit des Kindes zwingend erforderlich.
Wenn die Ehe der Eltern geschieden ist, benötigen wir einen Sorgerechtsbeschluss. Wenn eine Betreuung besteht, benötigen wir zusätzlich eine Bestellungsurkunde. Beides erhalten Sie beim Amtsgericht. Ebenso benötigen wir für die Ausstellung des Kinderreisepasses die Größe und Augenfarbe Ihres Kindes, sowie die Unterschrift des Kindes (ab dem 10. Lebensjahr).
Seit dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen. Ab sofort kann für Kinder nur noch ein Personalausweis und/oder ein Reisepass beantragt werden.
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Es werden auf dem Antragsformular die Unterschriften beider Elternteile benötigt bzw. ein Elternteil kann durch Vollmacht die Einwilligung vorab erklären (Vordrucke gibt es im Bürgerbüro oder online als Formular).
Auch ist die Anwesenheit des Kindes zwingend erforderlich.
Wenn die Ehe der Eltern geschieden ist, benötigen wir einen Sorgerechtsbeschluss. Wenn eine Betreuung besteht, benötigen wir zusätzlich eine Bestellungsurkunde. Beides erhalten Sie beim Amtsgericht. Ebenso benötigen wir für die Ausstellung des Kinderreisepasses die Größe und Augenfarbe Ihres Kindes, sowie die Unterschrift des Kindes (ab dem 10. Lebensjahr).
Seit dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen. Ab sofort kann für Kinder nur noch ein Personalausweis und/oder ein Reisepass beantragt werden.
Der Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind kann im Bürgerbüro der Stadt Medebach beantrag werden.
Es werden auf dem Antragsformular die Unterschriften beider Elternteile benötigt bzw. ein Elternteil kann durch Vollmacht die Einwilligung vorab erklären (Vordrucke gibt es im Bürgerbüro oder online als Formular).
Auch ist die Anwesenheit des Kindes zwingend erforderlich.
Wenn die Ehe der Eltern geschieden ist, benötigen wir einen Sorgerechtsbeschluss. Wenn eine Betreuung besteht, benötigen wir zusätzlich eine Bestellungsurkunde. Beides erhalten Sie beim Amtsgericht. Ebenso benötigen wir für die Ausstellung des Kinderreisepasses die Größe und Augenfarbe Ihres Kindes, sowie die Unterschrift des Kindes (ab dem 10. Lebensjahr).
Seit dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen. Ab sofort kann für Kinder nur noch ein Personalausweis und/oder ein Reisepass beantragt werden.
Der Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind kann im Bürgerbüro der Stadt Medebach beantrag werden.
Es werden auf dem Antragsformular die Unterschriften beider Elternteile benötigt bzw. ein Elternteil kann durch Vollmacht die Einwilligung vorab erklären (Vordrucke gibt es im Bürgerbüro oder online als Formular).
Auch ist die Anwesenheit des Kindes zwingend erforderlich.
Wenn die Ehe der Eltern geschieden ist, benötigen wir einen Sorgerechtsbeschluss. Wenn eine Betreuung besteht, benötigen wir zusätzlich eine Bestellungsurkunde. Beides erhalten Sie beim Amtsgericht. Ebenso benötigen wir für die Ausstellung des Kinderreisepasses die Größe und Augenfarbe Ihres Kindes, sowie die Unterschrift des Kindes (ab dem 10. Lebensjahr).
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Es werden auf dem Antragsformular die Unterschriften beider Elternteile benötigt bzw. ein Elternteil kann durch Vollmacht die Einwilligung vorab erklären (Vordrucke gibt es im Bürgerbüro oder online als Formular).
Auch ist die Anwesenheit des Kindes zwingend erforderlich.
Wenn die Ehe der Eltern geschieden ist, benötigen wir einen Sorgerechtsbeschluss. Wenn eine Betreuung besteht, benötigen wir zusätzlich eine Bestellungsurkunde. Beides erhalten Sie beim Amtsgericht. Ebenso benötigen wir für die Ausstellung des Kinderreisepasses die Größe und Augenfarbe Ihres Kindes, sowie die Unterschrift des Kindes (ab dem 10. Lebensjahr).
Seit dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen. Ab sofort kann für Kinder nur noch ein Personalausweis und/oder ein Reisepass beantragt werden.
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Auch ist die Anwesenheit des Kindes zwingend erforderlich.
Wenn die Ehe der Eltern geschieden ist, benötigen wir einen Sorgerechtsbeschluss. Wenn eine Betreuung besteht, benötigen wir zusätzlich eine Bestellungsurkunde. Beides erhalten Sie beim Amtsgericht. Ebenso benötigen wir für die Ausstellung des Kinderreisepasses die Größe und Augenfarbe Ihres Kindes, sowie die Unterschrift des Kindes (ab dem 10. Lebensjahr).
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Kinderreisepass
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