Kommunalwahl 2025
Am Sonntag, den 14. September 2025 finden in NRW die Kommunalwahlen statt. Etwaig notwendige Stichwahlen (Landrat, Bürgermeister) finden am 28. September 2025 statt.
Die Kommunalwahlen dienen zur Bestimmung von Volksvertretern in kommunalen Gemeinde- oder Stadträten oder bei Direktwahlen zur Wahl der Person der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters oder der Landrätin bzw. des Landrates.
Gewählt werden der Bürgermeister sowie die Vertretung der Hansestadt Medebach für die 11. Wahlperiode (Wahlzeit vom 01.11.2025 bis 31.10.2030). Die letzten allgemeinen Kommunalwahlen fanden zuvor am 13. September 2020 statt.
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigung
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt und damit an der Kommunalwahl aktiv teilnehmen darf gemäß § 7 des Kommunalwahlgesetz NRW, wer am Wahltag
- die deutsche oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzt,
- mindestens 16 Jahre alt ist,
- seit mindestens 16 Tagen seinen Hauptwohnsitz in Medebach bzw. im Hochsauerlandkreis hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Jede Person, die wählen darf, erhält bis zum 24. August 2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer darf gewählt werden?
Bei den Wählbarkeitsvoraussetzungen wird zwischen den Kandidatinnen und Kandidaten um das Amt des Bürgermeister und des Landrates einerseits sowie der Vertretung der Gemeinde (Stadtrat) bzw. des Landkreises (Kreistag) andererseits unterschieden.
Wählbar als Landrat bzw. Bürgermeister ist, wer am Wahltag
- die deutsche oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzt,
- mindestens das 23. Lebensjahr vollendet hat,
- eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland hat,
- die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten und
- nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Geregelt ist dies in § 65 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO) bzw. § 44 Kreisordnung NRW (KrO).
Wählbar für den Kreistag bzw. Rat ist, wer am Wahltag
- die deutsche oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzt,
- mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens 3 Monaten seinen Hauptwohnsitz in Medebach bzw. im Hochsauerlandkreis hat und
- nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Geregelt ist dies in § 12 Kommunalwahlgesetz NRW.
Briefwahl
Grundsätzlich können Sie nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
Sollten Sie am Wahltag nicht zu Hause sein, können Sie ferner per Briefwahl an der Kommunalwahl teilnehmen. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen. Auch wenn Sie in einem anderen Stimmbezirk Ihres Wahlbezirks wählen möchten, benötigen Sie einen solchen Wahlschein.
Die an jeden Wahlberechtigten übersandte Wahlbenachrichtigung enthält einen Antrag, mit dem Sie den Wahlschein samt Briefwahlunterlagen beantragen können. Zudem beinhaltet die Wahlbenachrichtigung einen QR-Code bzw. einen Link zu unserem Online-Wahlscheinportal (OLIWA), über welches Sie die Unterlagen bequem und einfach online beantragen können. Auf dieser Seite wird Ihnen rechtzeitig vor der Wahl der entsprechende Link zur Verfügung gestellt.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Bitte beachten Sie, dass Sie den Wahlbriefumschlag so rechtzeitig zurücksenden oder im Rathaus, Österstraße 1, 59964 Medebach, in den Hausbriefkasten einwerfen, dass der Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 16:00 Uhr, vorliegt.
Verspätet eingehende Briefwahlunterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Transportgefahr für den rechtzeitigen Rücklauf von Wahlbriefen tragen die Wahlberechtigten.
Hinweis zum Beginn des Briefwahlgeschäftes
Die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab Mitte August beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen können erst dann verschickt werden, wenn die nötigen Unterlagen (Stimmzettel, etc.) bei der Stadt vorliegen. Dies wird voraussichtlich Mitte August 2025 der Fall sein.
Wählerverzeichnis, Wohnsitzwechsel
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Alle Wahlberechtigten, die am Stichtag 03.08.2025 (42. Tag vor der Wahl) mit Hauptwohnsitz in Medebach gemeldet sind, werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Diese Personen erhält automatisch eine Wahlbenachrichtigung.
Auf Antrag können Personen in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden, die im Wahlgebiet keine Wohnung haben, sich aber in Medebach gewöhnlich aufhalten (Personen ohne festen Wohnsitz / Obdachlose). Dieser Antrag muss bis spätestens 29.08.2025 (16. Tag vor der Wahl) bei der Gemeindebehörde vorliegen.
Für Personen, welche ab dem 04.08.2025 zuziehen, umziehen oder aus Medebach wegziehen, gelten besondere Regelungen. Bitte beachten Sie hierbei das Merkblatt “Hinweise zu Umzügen, Anmeldungen und Abmeldungen”.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber der Auffassung sein, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich zur Klärung gerne an das Wahlamt.
Ergebnisse vorangegangener Wahlen
Am Sonntag, den 13. September 2020 fanden in NRW die Kommunalwahlen statt. Die Kommunalwahlen dienen zur Bestimmung von Volksvertretern in kommunalen Gemeinde- oder Stadträten oder bei Direktwahlen zur Wahl der Person der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters oder der Landrätin bzw. des Landrates.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Sonderseite https://www.medebach.de/rathaus/wahlen.
Einteilung des Wahlgebiets
Die zum 30.06.2023 maßgebliche Einwohnerzahl der Hansestadt Medebach belief sich auf 8.157 Einwohner. Hierdurch bedingt ist die Hansestadt Medebach in die nach dem Kommunalwahlgesetz gestaffelte Gemeindegröße von mehr als 8.000 aber weniger als 15.000 Einwohner gegenüber der vorhergehenden Kommunalwahl 2020 aufgestiegen. In dieser Größenstaffel sind grundsätzlich 32 Stadtvertreter/innen, davon 16 in Wahlbezirken, zu wählen. Mit Beschluss vom 27.06.2024 hat die Stadtvertretung der Hansestadt Medebach von der Möglichkeit der Verringerung der Anzahl der Stadtvertreter/innen Gebrauch gemacht und mehrheitlich beschlossen, die Anzahl der Stadtvertreter/innen um vier zu verringern. Somit sind bei der Kommunalwahl 2025 28 Stadtvertreter, davon 14 in Wahlbezirken, zu wählen. In der vergangenen Wahlperiode waren aufgrund der geringeren Gemeindegröße 26 Stadtvertreter, davon 13 in Wahlbezirken, zu wählen. Aus diesem Grunde mussten die Wahlbezirke im Gebiet der Hansestadt Medebach zum Teil neu zugeschnitten werden, für die Kernstadt Medebach sind 8 Wahlbezirke und für die übrigen Ortsteile 6 Wahlbezirke gebildet worden.
Ergänzend ist an dieser Stelle noch darauf hinzuweisen, dass zudem das Wahlrecht für die Kommunalwahl 2025 durch den Gesetzgeber reformiert wurde. Durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlbezogener Vorschriften vom 05.07.2024 wird bei der Größe der Wahlbezirke nicht mehr auf die Anzahl der Einwohner (Deutsche und EU-Bürger), sondern auf die Anzahl der Wahlberechtigten im Wahlbezirk abgestellt.
Demnach darf kein Wahlbezirk mehr als 15 % von der durchschnittlichen Größe eines Wahlbezirks nach oben oder unter abweichen. Ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen, z.B. zur Wahrung räumlicher Zusammenhänge oder Rücksichtnahme auf gewachsene Ortsstrukturen, ist eine Abweichung bis zu 25 % zulässig.
Aufgrund der vorstehend erläuterten veränderten Gemeindegröße sowie der übrigen gesetzlichen Vorgaben hat der Wahlausschuss der Hansestadt Medebach in seiner Sitzung am 09.10.2024 die Einteilung des Wahlgebietes beschlossen. Diese Wahlbezirkseinteilung wurde mit Bekanntmachung vom 17.10.2024 veröffentlicht. Wegen des zum Teil neuen Zuschnitts der Wahlbezirke werden die Wahlberechtigten gebeten, unbedingt die Hinweise zum korrekten Wahlbezirk und Wahlraum der Wahlbenachrichtigung zu beachten. Die Wahlbenachrichtigung wird den Wahlberechtigten voraussichtlich erst ab dem 16.08.2025 durch die Deutsche Post AG zugestellt werden. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolgt bis spätestens 24.08.2025. Für evtl. Rückfragen steht das Wahlamt der Hansestadt Medebach unter der Rufnummer 02982/400112 zur Verfügung.
Die Einteilung des Wahlgebietes der Hansestadt Medebach zur Kommunalwahl 2025 stellt sich wie folgt dar:
Wahlgebiet der Hansestadt Medebach zur Kommunalwahl 2025 - Einteilung in 14 Wahlbezirke
Wahlbezirk 1
- Ahornstraße
- Am Bromberg
- Am Eisteich
- Am Knebelsberg
- Am Krämershagen
- Auf der Bleiche
- Erlenstraße
- Glindfeld
- Glindfelder Weg
- Küstelberger Straße
- Sonnenallee
Wahlbezirk 2
- Am Weddel
- Anton-Führer-Straße
- Bahnhofstraße
- Beckmannstraße 12 – 22 (gerade Hausnummern)
- Beckmannstraße 13 – 23 (ungerade Hausnummern)
- Hardtstraße
- Hasenkammer
- Hengsbecke
- Hermann-Schmidt-Straße
- Industriestraße
- Kampstraße
- Kieler Weg
- Oberstraße 34 – 84 (gerade Hausnummern)
- Oberstraße 49 – 91 (ungerade Hausnummern)
- Schurrenstraße
Wahlbezirk 3
- Beckmannstraße 3 – 11 (ungerade Hausnummern)
- Beckmannstraße 8 – 10 (gerade Hausnummern)
- Brunartstraße
- Feldmark 1 – 7 (ungerade Hausnummern)
- Feldmark 2 – 6 (gerade Hausnummern)
- Hinterstraße
- Im Meer
- Kapellenstraße 1 – 9 (ungerade Hausnummern)
- Kapellenstraße 2 – 10 (gerade Hausnummern)
- Knippschildstraße
- Langeln
- Martinstraße
- Nordwall
- Prozessionsweg 34 – 42 (gerade Hausnummern)
- Prozessionsweg 45 – 91 (ungerade Hausnummern)
- Schulstraße 12 + 14
- Schulstraße 7 – 13 (ungerade Hausnummern)
- Vopeliusstraße
- Weddelstraße
Wahlbezirk 4
- Am Faustweg
- Am Papenkamp
- Asternweg
- Auf der Trift
- Grüner Weg
- Holtischer Weg
- Junkernhof
- Kapellenstraße 11 – 31 (ungerade Hausnummern)
- Kapellenstraße 12 – 28 (gerade Hausnummern)
- Klimmenstraße
- Kolpingstraße
- Korbacher Straße
- Kurfürstenstraße
- Landwehr
- Mündener Straße
- Ostwall
- Österstraße 14 – 22 (gerade Hausnummern)
- Österstraße 17 – 27 (ungerade Hausnummern)
- Rosenstraße
- Tulpenweg
- Zur Femlinde
Wahlbezirk 5
- Amselweg
- Bremer Straße
- Brüggerweg
- Drosselweg
- Feldmark 12, 13, 14
- Finkenweg
- Hansestraße
- Kölner Straße
- Lerchenweg
- Lübecker Straße
- Meisenweg
- Pfarrer-Kneipp-Allee
- Rigaer Straße
- Soester Straße
- Talweg
- Tannenweg
Wahlbezirk 6
- Akazienweg
- Auf dem Hagen
- Bachstraße
- Feldmark 10
- Hallenberger Straße
- Kirchstraße
- Marktplatz
- Marktstraße
- Mauritiusstraße
- Niederstraße
- Nussbaumweg
- Österstraße 1 – 15 (ungerade Hausnummern)
- Österstraße 2 – 10 (gerade Hausnummern)
- Prozessionsweg 1 – 19 (ungerade Hausnummern)
- Prozessionsweg 2 – 10 (gerade Hausnummern)
- Rotdornweg
- Schulstraße 1 – 5 (ungerade Hausnummern)
- Schulstraße 2 – 10 (gerade Hausnummern)
- Schützenstraße 1 – 35 (ungerade Hausnummern)
- Südwall
- Ulmenweg
- Zum Klapperhaus
Wahlbezirk 7
- Am Heuweg
- Beethovenstraße
- Bretagne-Straße
- Eichsfelder Straße
- Gelängeweg
- Hellenbrauck
- Josef-Bauer-Straße
- Locminé-Straße
- Mozartstraße
- Schützenstraße 2 – 12 (gerade Hausnummern)
- St. Sebastianus Weg
- Worbiser Straße
Wahlbezirk 8
- Am Kahlen
- An der Stadtmühle
- Auf dem Blech
- Auf dem Goldborn
- Auf der Burg
- Auf der Renne
- Friedrich-Trippe-Straße
- Hohoffstraße
- Kohlwiese
- Oberstraße 1 – 47 (ungerade Hausnummern)
- Oberstraße 4 – 32 (gerade Hausnummern)
- Prozessionsweg 14 – 32 (gerade Hausnummern)
- Prozessionsweg 23 – 43a (ungerade Hausnummern)
- Ringelfeldweg
- Savoyenstraße
- Wittekindstraße
- Zum Schönemarkt
- Zur Mausmecke
Wahlbezirk 9
- Stimmbezirk 9/1
Feldmark 16 – 22a (gerade Hausnummern)
Feldmark 15 – 27 (ungerade Hausnummern)
Ortsteil Berge - Stimmbezirk 9/2
Ortsteil Dreislar
Wahlbezirk 10
- Feldmark 29
- Ortsteil Medelon
Wahlbezirk 11
- Stimmbezirk 11/1
Ortsteil Küstelberg - Stimmbezirk 11/2
Ortsteil Deifeld
Wahlbezirk 12
- Stimmbezirk 12/1
Ortsteil Düdinghausen - Stimmbezirk 12/2
Ortsteil Titmaringhausen
Wahlbezirk 13
- Stimmbezirk 13/1
Ortsteil Referinghausen - Stimmbezirk 13/2
Teile Oberschledorn:
Beuke
Eichenweg
Grafschafter Straße
Petrus-Cramer-Straße
Wilde Aa
Zur Mühlheide
Wahlbezirk 14
Oberschledorn:
- Alter Bahndamm
- Alter Weg
- Am Dauren
- Am Hagen
- Am Rengesberg
- Am Schellenberg
- An der Hardt
- An der Höh
- Auf dem Graben
- Auf der Hohlweide
- Auf der Sunder
- Braukweg
- Im Halletal
- Im Kampe
- Im Lückenhag
- In der Gasse
- Köhler Weg
- Oggetal
- Recke
- St.-Antonius-Straße
- Up’me Auger
- Widdeau
- Zum Brande
- Zur Bleiche