ist. (3) Die Grabmale müssen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung nachstehenden Anforderungen entsprechen: a) Für Grabmale dürfen nur Natursteine, Holz und geschmiedetes oder gegossenes Metall verwendet werden. b) Bei der Gestaltung und Bearbeitung sind folgende Vorschriften einzuhalten: Die Grabmale [...] Gestaltungsvorschriften der Grabmale (1) Die Grabmale und baulichen Anlagen unterliegen unbeschadet der Bestimmungen des § 21 in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung an die Umgebung keinen zusätzlichen Anforderungen. Die Mindeststärke der Grabmale beträgt ab 0,40 m - 1,00 m Höhe 0,08 m. (2) Die [...] Nutzungsrecht nachzuweisen. (2) Den Anträgen sind zweifach beizufügen: Der Grabmalentwurf mit Vermaßung unter Angabe des Materials, Farbe, seiner Bearbeitung, der Anordnung der Schrift, der Ornamente und der Symbole sowie der Fundamentierung. 33 (3) Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen
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Letzte Änderung: 25.06.2024