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Abwassergebühren

Grundlage für die Erhebung von Abwassergebühren

Die Stadtwerke Medebach AöR erheben zur Finanzierung der Aufwendungen der Abwasserbeseitigung Schmutz- und Niederschlagswassergebühren.

Die Grundlage für die Erhebung von Abwassergebühren ist das Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) in Verbindung mit der Beitrags- und Gebührensatzung der Stadtwerke Medebach AöR.

Das KAG NRW finden Sie hier

Die Beitrags- und Gebührensatzung können Sie hier aufrufen.

Die Abwassergebühren haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

JahrSchmutzwasser in €/m³Niederschlagswassergebühr in €/m²
20082,350,52
20092,860,65
20102,750,62
20112,840,62
20122,840,62
20132,980,74
20142,980,74
20152,980,74
20162,980,74
20172,980,69
20182,980,69
20192,980,69
20202,980,69
20213,180,74
20223,180,74

2023

3,18

0,74

2024

3,18

0,74

2025

3,03

0,69

2026

3,03

0,69

Weitere Informationen zum Thema „Schmutzwassergebühr“ erhalten Sie hier.

Weitere Informationen zum Thema „Niederschlagswassergebühr“ erhalten Sie hier.

Kontakt

Vorstandsvorsitzender / Kaufm. Leitung

Stadtwerke Betriebsgebäude
Raum: 1. OG
Industriestraße 14
59964 Medebach

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